- Politik
- Reichsflaggen in Niedersachsen
Für Schwarz-weiß-rot-Verbot
SPD Niedersachsen will Reichsflaggen bundesweit untersagen
Nicht nur auf Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind sie immer häufiger in den Händen Protestierender zu sehen, so wie unlängst vor dem Reichstagsgebäude in Berlin: Schwarz-weiß-rote Reichs- und Reichskriegsflaggen. Das sei eine nicht hinnehmbare Situation, betonte Johanne Modder, Fraktionsvorsitzende der SPD im Niedersächsischen Landtag.
»Es ist eine Schande, dass der öffentliche Raum für nationalsozialistische und monarchistische Anschauungen missbraucht wird«, bedauert die Abgeordnete. Der öffentliche Gebrauch der Reichs- oder der Reichskriegsflagge stelle ein klares Symbol rechtsextremer Gesinnung dar, betont sie und fordert, dass das Zeigen jener Fahnen bundesweit untersagt wird. »Wir wollen in Niedersachsen kurzfristig ein solches Verbot für Versammlungen per Erlass auf den Weg bringen«, kündigt Modder an. Der Polizei müsse ein rechtlicher Hintergrund in die Hand gegeben werden, um solche Flaggen im öffentlichen Raum, so bei Demonstrationen, beschlagnahmen zu können und die Eigentümer bei Verstößen mit einem Bußgeld zu sanktionieren. Modder erinnert, dass Bremen einen entsprechenden Vorstoß gemacht hat. Das Zeigen der Reichskriegsflagge – Schwarz-Weiß-Rot mit Symbolen wie dem Eisernen Kreuz kann dort mit Bußgeld bis 1000 Euro geahndet werden, das gleiche gilt für die »einfache« Reichsflagge ohne Symbol, sofern diese aus provokanter Absicht verwendet wird.
Weitere Bundesländer sehen ähnlich ablehnend auf Reichs- und Reichskriegsflaggen. In Berlin und Thüringen werde ein mögliches Verbot derzeit geprüft, heißt es aus den Innenbehörden. Der »Tagesspiegel« zitiert Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) : »Mit einer solchen Flagge zeigt man seine klare Ablehnung und auch Distanz zu unserer Demokratie.« Der Regierungschef habe sich auf dem digitalen Parteitag der Christsozialen für ein Verbot der Reichskriegsflagge ausgesprochen, so das Blatt.
Nun bleibt abzuwarten, ob auf der Innenministerkonferenz im Dezember in Weimar eine für ganz Deutschland geltenden Regelung auf den Weg gebracht wird. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte laut »Tagesschau« den Vorstoß einiger Bundesländer gelobt, das Zeigen der Reichskriegsfahne zu verbieten, weil sie Rechtsextremisten als Erkennungszeichen dient. Ob er auch die »einfache« Reichsfahne auf den Index gesetzt sehen möchte, ist nicht bekannt.
Derzeit ist die Verwendung der Reichs- oder Reichskriegsfahne nur verboten und mit Strafe bedroht, wenn sie als Symbol das Hakenkreuz enthält. In dem Fall gilt das Zeigen der Flagge als Verwenden des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation. Und so dürfen Schützenvereine, wie es mancherorts geschieht, bei Umzügen die schwarz-weiß-rote Fahne mit sich führen, ohne dass ihnen das verwehrt werden kann. Teils hat jedoch ein Umdenken stattgefunden. So hatten zwei Düsseldorfer Schützenvereine 2016 beschlossen, die Reichskriegsflagge nicht mehr zu zeigen, so wie es zuvor geschah. »Sie hat in unserem Stadtbild nichts zu suchen«, hatte der damalige Oberbürgermeister der NRW-Landeshauptstadt, Thomas Geisel (SPD), den Entschluss des Vereins kommentiert.
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