Unzulässige Zeitbegrenzung bei der Ticket-Rückerstattung
Verbraucherzentrale Brandenburg: Streit um die Rückzahlung bei coronabedingt abgesagten Konzerten
Zahlreiche Konzerttickets können durch die Corona-Pandemie nicht zum Einsatz kommen. Ihr Umtausch gestaltet sich oft problematisch. So versuchen Anbieter, die Frist zur Rückerstattung extrem zu verkürzen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) ist das rechtswidrig. Nachdem sie im Juli einen Anbieter erfolgreich abgemahnt hat, wendet sich die VZB nun gegen einen zweiten Anbieter.
Im Mai 2020 sollte Udo Lindenberg nach Berlin kommen, Tickets dazu bot die Plattform www.global-tickets.com an. Insgesamt 600 Euro bezahlte eine Verbraucherin für vier Eintrittskarten. Doch dann kam alles anders als geplant. In Folge der Corona-Pandemie informierte der Konzertveranstalter, die Vorverkaufsstellen würden die Ticketpreise ab 1. Juni 2020 rückerstatten.
Global Tickets verweigerte die Rückabwicklung jedoch schon vorher. Dabei berief sich der Plattformbetreiber auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen er für die Rücksendung der Tickets eine Frist von zwei Wochen nach Absage der Veranstaltung setzte - während er gleichzeitig auf seiner Internetseite mit einer »100 % Ticketgarantie« warb, sowie mit dem Versprechen, er garantiere bei Ausfall der Veranstaltung die Rückabwicklung von Ticketbestellungen.
»Eine solche zeitliche Begrenzung für die Rückerstattung ist nicht zulässig, wenn der Anbieter mit einer Garantie der Rückabwicklung wirbt«, sagt Dr. Katarzyna Guzenda, Rechtsexpertin bei der VZB. »Wir haben den Ticketanbieter deswegen abgemahnt. Wir wollen erreichen, dass Kunden auch nach Ablauf dieser überraschenden Frist ihr Geld direkt bei ihrem Anbieter zurückverlangen können.«
Aber auch die Veranstalter selbst dürfen die Rückgabefrist von Tickets für abgesagte Ereignisse nicht beliebig verkürzen. So hatte im Juni der Veranstalter des Helene Beach Festivals in Frankfurt (Oder) eine kurze Frist zur Rückabwicklung gesetzt und mitgeteilt, die Tickets würden nach Ablauf dieser Frist ersatzlos verfallen.
Die VZB mahnte dieses Vorgehen infolge einer Verbraucherbeschwerde mit Erfolg ab. Der Veranstalter verpflichtete sich, solche Aussagen nicht mehr zu verbreiten und änderte die Information auf seiner Internetseite. VZB/nd
Wegen rechtlicher Fragen zu Rückerstattungen von Konzerttickets können sich Betroffene an die VZB wenden:
- telefonische Beratung nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr), online unter www.vzb.de/terminbuchung oder E-Mail-Beratung auf www. vzb.de/emailberatung.
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