Bundestagsvize Kubicki warnt AfD vor Maskenpflicht-Verstoß

Bundestagsverwaltung stellt klar: Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist rechtmäßig

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat die AfD davor gewarnt, gegen die im Bundestag geltende Maskenpflicht zu verstoßen. »Die Abgeordneten der AfD können es gerne darauf ankommen lassen«, sagte Kubicki dem »Handelsblatt«. »Im Zweifel drohen ihnen allerdings Ordnungsruf, Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro oder gar der Sitzungsausschluss bei hartnäckiger Weigerung, eine Maske zu tragen.« Bereits am Montag tagen zahlreiche Bundestagsausschüsse in Berlin, von Mittwoch bis Freitag kommt das Plenum zusammen.

Seit dem 6. Oktober gilt eine Allgemeinverfügung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble: In allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, muss demnach ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abgeordnete können diesen aber abnehmen, wenn sie - im Plenarsaal und in Sitzungsräumen - Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Die Vorschrift betrifft die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ebenso wie Fraktionsmitarbeiter und Abgeordnete.

Eine Aufforderung von 19 Abgeordneten und neun Mitarbeitern der AfD an Schäuble, eine dahingehende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, wies das Justiziariat des Bundestags zurück. Schäubles Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei formell und materiell rechtmäßig, teilte die Bundestagsverwaltung am Freitag auf Anfrage mit.

Kubicki sagte, die AfD werde es schwer haben, gegen die Maskenpflicht juristisch vorzugehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe bereits im September erklärt, dass das Tragen der Maske »kein unzulässiger Eingriff ins freie Mandat« sei, fügte der FDP-Bundesvize hinzu. »Aber es geht der AfD ohnehin nur um politische Provokation.« dpa/nd

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