»Katastrophaler Paradigmenwechsel«
In Nordrhein-Westfalen wird die soziale Beratung von Geflüchteten neu geregelt
Anfang Oktober gab Nordrhein-Westfalens Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Neuregelung des Förderprogramms »Soziale Beratung von Geflüchteten« bekannt. Demnach müssten die Wohlfahrtsverbände ab Januar 2021 in der Flüchtlingsberatung der Landesunterkünfte bis zu 15 000 Euro je bewilligter Vollzeitstelle selbst zahlen. Allgemein wurden die Förderhöchstsätze in den Beratungsstellen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich herabgesetzt. Am Mittwoch steht eine Diskussion um das geänderte Förderprogramm auf der Tagesordnung des Integrationsausschusses in Nordrhein-Westfalen.
»Dadurch wird die für den Zusammenhalt der Gesellschaft und für gelingende Integration so wichtige Vermittlungsaufgabe zwischen Flüchtlingen und Behörden in Frage gestellt«, kommentierte Michael Mommer, Vorsitzender des Arbeitsausschuss Migration der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Neuregelung. Auch stehe die standortübergreifende Fachbegleitung bei der Asylverfahrensberatung und der Beschwerdestellen auf der Kippe. Würde diese wegfallen, wäre die Qualität der Beratung gefährdet.
Das Förderprogramm regelt die Zuwendungen für die soziale Beratung von »ausländischen Flüchtlingen«. Darunter fallen Menschen mit Fluchthintergrund, die nicht über einen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel verfügen. Die finanzielle Unterstützung der Beratungsstellen soll laut den Richtlinien des Landes NRW eigentlich für eine »Sicherstellung einer landesweiten Versorgung der Flüchtlinge im Land« sorgen. »Die Landesregierung ist gefordert, gemeinsam mit den engagierten Kräften in der Arbeit vor Ort die Förderprogrammatik so zu gestalten, dass funktionierende Beratungsstrukturen für geflüchtete Menschen gesichert werden können«, erklärte Mommer.
Auch die integrationspolitische Sprecherin der Grünen in NRW, Berivan Aymaz, kritisierte am Montag die Neuregelung des Förderprogramms. Gerade die Pandemiezeit, unter deren Auswirkungen Geflüchtete ganz besonders leiden, habe gezeigt, wie elementar wichtig eine qualifizierte Beratungsarbeit und flüchtlingspolitische Begleitung durch die freien Träger sei. Immer wieder gab und gibt es Masseninfektionen in Flüchtlingsunterkünften, laut dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge hat die Pandemie zudem dafür gesorgt, dass der Zugang der Asylverfahrensberatung in Deutschland eingeschränkt war.
Trotz Pandemie sind laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rund 100 000 Menschen nach Deutschland geflohen. Neben den besonderen gesundheitlichen Risiken während der Coronakrise sind für sie teilweise auch wichtige Sprach- und Integrationskurse ausgefallen oder konnten nur eingeschränkt stattfinden. Am Montag hatte ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen das Ergebnis eines in Berlin abgehaltenen Menschenrechtstribunals veröffentlicht. Demnach habe sich die Verletzung der Rechte von Geflüchteten in Deutschland und der EU durch die Pandemie noch verstärkt.
»Die Absenkung der Förderhöchstbeträge ist nicht akzeptabel«, sagte Grünen-Politikerin Aymaz. Viele tarifgebundene Träger könnten ihre Arbeit in den Landesunterkünften für Geflüchtete unter diesen Bedingungen finanziell nicht mehr stemmen. Laut Aymaz hätten bereits die ersten Träger ihren Ausstieg aus der Beratungsarbeit ankündigen müssen. »Mit der Neuausrichtung der Förderrichtlinie wird die bisherige unabhängige und qualitativ hochwertige Soziale Beratungsarbeit für Geflüchtete nun in neoliberaler Manier kaputt gespart.« Sie kritisierte auch, dass die NRW-Landesregierung die Träger zu lange in Ungewissheit gelassen habe und dass diese nun vor vollendete Tatsachen stellen würde. Das sei »eine schallende Ohrfeige für alle Akteure aus der Beratungsarbeit und stellt einen katastrophalen Paradigmenwechsel dar«.
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