Pandemiebonus ausgereizt

Ulrike Henning erwartet bessere Gesetzesvorlagen

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Infektionsschutzgesetz als Ganzes stammt aus dem Jahr 2001, aus Zeiten, als sich noch niemand eine Pandemie mit den aktuellen Ausmaßen vorstellen konnte. Trotzdem wird an dem bereits einmal ergänzten, immer noch wenig eindeutigen Gesetz seit Ausbruch er Coronakrise länger als ein halbes Jahr festgehalten. Und: es soll noch im November ein weiteres Mal ergänzt werden, nicht in der Substanz, sondern nur einen Paragrafen betreffend. Dort soll eine Liste der Maßnahmen eingefügt werden, die teilweise auch Grundrechte einschränken.

Die Bundesregierung hält weiter an der Illusion fest, dass die Aufnahme der Liste diese Maßnamen gerichtsfest machen würde. Das ist durchaus nicht der Fall, wie auch etliche Oppositionspolitiker und sogar die SPD am Freitag im Bundestag monierten. Die Bundesländer, die Corona-Regeln bisher oft an den Parlamenten vorbei als Verordnungen verabschiedeten, sehen sich zunehmend Klagen dagegen ausgesetzt.

Der jetzige Entwurf sieht nicht einmal vor, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zweck die momentan 15 »Schutzmaßnahmen« von Ausgangs- bis Reisebeschränkungen angewendet werden dürfen. Gerade jetzt, wenn täglich Rekorde bei den Ansteckungszahlen gerissen werden, scheinen Teile der Bundesregierung darauf zu setzen, dass das Erschrecken darüber jede gesetzliche Präzision überflüssig macht und ein Durchregieren ohne Rücksicht auf Grundgesetz und Parlament opportun ist. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Fachausschüsse des Bundestages den aktuellen Entwurf nicht unverändert zur zweiten Lesung durchwinken.

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