Höhere Versicherungspflichtgrenze
Was ändert sich 2021 bei der privaten Krankenversicherung?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bekanntgegeben, dass die Versicherungspflichtgrenze ab 2021 um 150 Euro pro Monat steigen soll. Was müssen Versicherte jetzt beim Wechsel in die private Krankenkasse (PKV) beachten?
Pflichtgrenze seit 2015 um 8100 Euro gestiegen
Bisher lag die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) für den Wechsel in die Private Krankenversicherung bei einem Jahreseinkommen von 62 550 Euro brutto. Diese wird zum neuen Jahr angehoben, so dass Angestellte knapp 2000 Euro mehr im Jahr verdienen müssen, um die Leistungen einer PKV in Anspruch nehmen zu können.
Konkret bedeutet das: Alle, die privat versichert sind oder es werden möchten, müssen dann mindestens 64 350 Euro brutto im Jahr verdienen. Bleibt das Bundesministerium bei diesem Wert, dann wäre die Versicherungspflichtgrenze alleine in den letzten fünf Jahren um 8100 Euro gestiegen.
Gleichzeitig gilt dann auch: Wer bisher privat versichert war, aber mit seinem Gehalt unter die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird ab 2021 wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Diese Grenze ist jedoch nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln. Sie stellt die Höchstgrenze dar, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen werden. Darunter fallen auch die Abzüge für eine gesetzliche Krankenversicherung.
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung wird es 2021 Veränderungen geben: Aktuell liegt die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung bei 56 250 Euro jährlich. 2021 soll sie voraussichtlich auf 58 050 Euro angehoben werden. Für alle gesetzlich Krankenversicherten, die über dieser Grenze verdienen, bedeutet das: Mehr zahlen, ohne dass sich die Leistungen erhöhen.
Zugangsmöglichkeiten zur privaten KV verengt
Auch wenn die Zugangsmöglichkeiten zu einer privaten Krankenversicherung (siehe www.clark.de/private-krankenversicherung/) durch die neuen Beschlüsse nochmals verengt werden, kann sie sich trotzdem lohnen. Viele spezifische Leistungen werden oftmals nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Wer also breitere Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchte, für den kann eine PKV nützlich sein. Der Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung ist prinzipiell für jeden sinnvoll, der sich mehr Schutz wünscht als die Regelleistung der gesetzlichen KV und der die Voraussetzungen (siehe www.clark.de/ private-krankenversicherung/ voraussetzungen/) erfüllt.
»Um den eigenen Bedarf genau zu kennen und für sich die passende Variante auszuwählen, ist eine individuelle Beratung nötig«, so die Experten von CLARK, dem führenden Versicherungsmanager. »Außerdem warnen wir vor Anbietern, die online die beste private Krankenversicherung anbieten. Versicherungen sind komplexe Produkte, die stets sehr genau zur persönlichen Lebenssituation passen müssen.«
Stabiler Leistungsumfang
Neben dem breiteren Leistungsspektrum hat die private Krankenversicherung im Gegensatz zu einer gesetzlichen Versicherung noch weitere Vorteile (siehe www.clark.de/gesetzliche-krankenversicherung/). Beispielsweise ist der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung im Allgemeinen stabil. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen hingegen vom Gesetzgeber abhängig und können von Jahr zu Jahr gekürzt werden.
Außerdem gibt es für Privatversicherte die Möglichkeit, einen Teil der Beträge erstattet zu bekommen, wenn man über einen längeren Zeitraum nicht krank geworden ist und somit keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
Vor dem Wechsel gründliche Beratung und Vergleich nötig
Trotzdem gilt: Ob sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung lohnt, muss nicht nur wegen der steigenden Versicherungspflichtgrenze individuell entschieden werden.
»Was beispielsweise auf den ersten Blick eventuell nicht auffällt: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder in der privaten Krankenversicherung ihrer Eltern nicht mitversichert. Bei einem Wechsel ist es also wirklich sinnvoll, sich von einem Berater durch den Prozess führen zu lassen«, so die CLARK-Experten. CLARK/nd
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