• Berlin
  • Rechtsextremismus bei der Polizei

Rote Ampel für Polizisten

Revision gegen Freisprüche trotz mutmaßlicher »Sieg Heil«-Rufe, Disziplinarverfahren laufen

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

Rassismus und Volksverhetzung blieben zunächst ohne Konsequenzen: Weil sie »Sieg Heil« Rufe bei einem Sportevent im Jahr 2018 so leise von sich gegeben haben sollten, dass die Öffentlichkeit sie nicht gehört habe, wurden Ende Oktober zwei Polizisten freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft will gegen die beiden Freisprüche Revision einlegen. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hervor, die »nd« vorliegt. Die Linke-Fraktionsvorsitzende Anne Helm und der innenpolitische Sprecher Niklas Schrader, die beide für die Linkspartei im Abgeordnetenhaus sitzen, hatten die Verwaltung unter Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegen die Polizisten und die weiteren disziplinarrechtlichen Maßnahmen gefragt.

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Der zuständige Staatssekretär für Inneres, Torsten Akmann (SPD), bestätigte in seiner Antwort, dass gegen die drei Polizisten Disziplinarverfahren eingeleitet worden sind: Ein dritter Beamter, der beteiligt war, hatte bereits im Juni 2019 die erste Verurteilung zu einer Geldstrafe angenommen. Die beiden anderen hatten damals Widerruf eingelegt – mit Erfolg in Form ihres Freispruchs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen den Polizisten, der das Urteil in erster Instanz angenommen hatte, wurde laut der Antwort das Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen und ein Verfahren zu seiner Entlassung eingeleitet. Gegen die beiden Polizeibeamten, deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, bleiben die Disziplinarverfahren vorerst ausgesetzt.

Die drei Männer waren trotz des noch laufenden Verfahrens in der Zwischenzeit zu Polizeibeamten ernannt worden. Und dass, obwohl die Senatsinnenverwaltung ihre Verfassungstreue infrage stellt: »Für alle drei Beamte bestehen weiterhin Zweifel, dass sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten«, so Akmann.

Die drei Männer waren im April 2018, damals noch als Polizeischüler, bei einem Basketballspiel von ALBA Berlin in der Mercedes-Benz-Arena mehreren Zeug*innen aufgefallen, weil sie zunächst beim Ballkontakt eines Schwarzen Spielers rassistische Affengeräusche, und später statt »Sieg«, »Sieg Heil«-Rufe von sich gegeben haben sollen.

Die Zeug*innen verständigten den Sicherheitsdienst und dieser die Polizei. Es kam zum Strafverfahren wegen des Verwendens von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen und besagter Verurteilung zu Geldstrafen. Ende Oktober 2020 erging dann der Freispruch für die zwei Beamten mit der eingangs genannten Begründung. Eine Straftat habe demnach nicht vorgelegen.

Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Freispruch und vor allem die Begründung, verwundern vor allem die beiden Zeug*innen des Vorfalls. »Hätten wir die Rufe nicht gehört, wäre es nie zu dem Verfahren gekommen«, sagen sie zu »nd«. Nun werden sie wohl im nächsten Jahr noch einmal vor Gericht aussagen müssen.

Helm und Schrader wollten ebenfalls wissen, welche Stufen der Ampel bei extrem rechten Verdachtsmomenten innerhalb der Berliner Sicherheitsbehörden im Rahmen der Ermittlungen und im Prozess gegen die Polizeischüler geschaltet wurden.Dabei beziehen sich die Fragesteller*innen auf die im Konzept zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen genannten Farbkategorien.

»Für alle drei Beamte wird eine Einstufung in die Farbkategorie ›Rot‹ angenommen«, lautet dazu die Antwort von Torsten Akmann.

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