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Strenge Kontaktbeschränkungen im Dezember beschlossen
Schleswig-Holstein hält an eigenen Maßnahmen fest
Berlin. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nach Angaben aus Länderkreisen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten strenger begrenzt werden: auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU), wie die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern aus verschiedenen Bundesländern erfuhr. Eine Bestätigung vonseiten des Bundes sowie der endgültige Beschluss des Gesamtpapiers standen aber noch aus. Schleswig-Holstein will an seinen eigenen Kontaktbeschränkungen festhalten.
Über Weihnachten sollen die Beschränkungen gelockert werden, wie schon zuvor bekanntgeworden war. Vom 23. Dezember an sollen Treffen »im engsten Familien- oder Freundeskreis« möglich sein, und zwar bis maximal zehn Personen insgesamt. Dazu gehörige Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein. Die Ausnahmeregelung soll nach Angaben aus Teilnehmerkreisen »längstens« bis zum 1. Januar gelten. Sollte es bei dieser Formulierung bleiben, wäre also zunächst offen, ob die Lockerungen am Ende überall auch über Silvester gelten werden.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hat die Verlängerung des Teil-Lockdowns in der Corona-Pandemie mit den hohen Belastungen für das Gesundheitswesen begründet. »Wir sind jetzt in Berlin in einer Situation, wo wir ein Viertel der Intensivbetten nutzen für Covid-19-Patienten«, sagte der SPD-Politiker. Viele davon müssten beatmet werden. Zudem gebe es in der Hauptstadt Tage mit 20 bis 30 Verstorbenen. Diese Zahlen veranschaulichten, wie die Situation sei, so Müller: »Hinter jeden einzelnen Zahl verbergen sich menschliche Schicksale und menschliche Tragödien.« Mit den bisherigen Maßnahmen sei viel erreicht worden, aber noch nicht genug. Deshalb gebe es eine »große bundesweite Verständigung«, die Beschränkungen zu verlängern.
Man habe festgelegt, dass die Maßnahmen, die Ende Oktober festgelegt wurden, bis zum 20. Dezember verlängert werden. Dies sei aber nur eine formale zeitliche Begrenzung. »Sie wird aber bis über den 20. Dezember bis zum Anfang Januar fortgesetzt«, sagte der Thüringes Ministerpräsident Bodo Ramelow. Die Begrenzung ergebe sich aus dem neuen Infektionsschutzgesetz.
Es werde unter anderem wieder strengere Abstandsregeln im Einzelhandel geben. Bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern sei eine Person pro zehn Quadratmeter erlaubt, bei Flächen darüber solle eine Person 20 Quadratmeter zur Verfügung haben.
»Wir wollen die Arbeitgeber bitten, alle Möglichkeiten für Homeoffice zu nutzen«, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auch sollten die Firmen die Möglichkeit von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr prüfen.
Schulen und Kitas in Deutschland sollen auch weiterhin grundsätzlich geöffnet bleiben.»Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung. Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte etc.) und Schulen bleiben geöffnet«, heißt es im gemeinsamen Beschlusspapier. Mit Blick auf die Schulen wird betont, das Recht auf Bildung könne am besten durch Lernen und Lehren in Präsenz gewährleistet werden.
Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben. Positiv getestete Schüler würden gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit.
Wie es in einem gemeinsamen Beschlusspapier von Bund und Ländern weiter heißt, sollen die betroffenen Schüler dann nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt. Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen »des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts« nicht in diese »Clusterisolation« einbezogen werden. Offen bleibt, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt. Im Beschluss heißt es nur: »Der Bund sichert weiterhin größtmögliche Kontingente an Antigenschnelltests für Deutschland und unterstützt darüber hinaus den Aufbau von inländischen Produktionskapazitäten.« Agenturen/nd
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