Für die eigenen vier Wände

Rund um das Bausparen

  • Lesedauer: 3 Min.

Für die meisten Menschen ist Haus- und Grundbesitz die beste Geldanlage. Das ist ein Ergebnis aus dem TNS Kantar Trendindikator 2020. Rund 80 Prozent der Befragten gaben an, ein eigenes Zuhause als sichere Altersvorsorge anzusehen.

»Dafür gibt es gute Gründe«, sagt LBS-Experte Joachim Klein. »Eigenheimbesitzer können ihre eigenen vier Wände bereits ab dem Tag des Einzugs genießen. Sie zahlen ›Miete‹ in Form der monatlichen Tilgung in die eigene Immobilie ein - und bauen so ein stattliches Vermögen auf.«

Damit der Sprung in die eigenen vier Wände gelingt, betrachten mehr als die Hälfte der Befragten das Bausparen als geeigneten Wegbereiter. Ein Bausparvertrag lohnt sich aufgrund der öffentlichen Förderung, finden 41 Prozent der Umfrage-Teilnehmer.

Bausparer unterstützt der Staat mit Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester. Aktuell profitieren vor allem junge Menschen von der Wohnungsbauprämie (WoP). Grund dafür sind die relativ niedrigen Jahreseinkommensgrenzen in Höhe von derzeit 25 600 Euro für Singles und 51 200 Euro für Verheiratete. Ab 2021 verbessert sich die Wohnungsbauprämie, so dass mehr Bausparer von einer höheren Prämie profitieren können.

Die Einkommensgrenzen werden deutlich angehoben: Alleinstehende dürfen ab 2021 bis zu 35 000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr verdienen, Verheiratete bis zu 70 000 Euro. Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent für Einzahlungen von bis zu 700 Euro pro Jahr für Singles (bisher 512 Euro) bzw. 1400 Euro für Verheiratete (bisher 1024 Euro).

Wohn-Riester-Förderung

Mit der Förderung unterstützt der Staat den Bau, Erwerb oder altersgerechten Umbau von selbst genutzten Immobilien als Altersvorsorge. Das Besondere: Bausparer werden sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase ihres Vertrags gefördert.

Zu Förderberechtigten gehören Arbeitnehmer, Angestellte, Handwerker, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Beamte, Richter und Soldaten. Für die maximale Förderung müssen Sparer jährlich mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens - maximal 2100 Euro - in ihren Wohn-Riester-Vertrag einzahlen.

Auch wer keinen unmittelbaren Anspruch auf eine Förderung hat, kann einen eigenen Vertrag abschließen, wenn der Ehe- oder Lebenspartner förderberechtigt ist. Es reicht dann ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 Euro.

Die Grundzulage beträgt im Jahr 175 Euro, für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, ergibt es je 300 Euro im Jahr, für Ältere 185 Euro. Und wer bis zum 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält zusätzlich 200 Euro Starter-Bonus.

Die Förderung wird automatisch von der LBS bei der »Zulagenstelle für Altersvermögen« (ZfA) beantragt. Sparer sollten ihren Berater informieren, wenn sich ihre Lebenssituation ändert. Es könnte sich auch die Höhe der Förderung ändern. LBS/nd

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