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Im Zweifel gegen Menschenrechte
Sebastian Bähr über die Forderung nach neuen Abschiebungen
Schon bevor die Innenministerkonferenz begann, forderten Unionspolitiker, den generellen Abschiebestopp nach Syrien zu beenden. Ab 2021 sollen nach ihren Vorstellungen nur noch Einzelfälle geprüft werden. Ist dies mehr als das übliche Law-and-Order-Getöse? Formell gibt es Grenzen: Es existieren weder diplomatische Beziehungen zum syrischen Staat noch Flüge in das Land. Assads Herrschaft ist eine Folterdiktatur, laut dem Auswärtigen Amt gibt es in Syrien keine verfolgungssicheren Gebiete. Der Krieg dauert ohnehin an. Das wissen aber auch diejenigen, die nun neue Abschiebungen fordern. Im Zweifel würden es die Hardliner wohl auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen - und auch mit Assads Schergen oder türkischen Besatzern in Nordsyrien kooperieren. Dass rechtsstaatliche Standards gebogen und Menschenrechte ignoriert werden können, hat Deutschland beim Umgang mit privaten Seenotrettern gezeigt.
Die von den Innenministern initiierte »Debatte« über syrische »Gefährder« und »Straftäter« verfolgt ein klares Ziel: Neben rechter Profilierung will man die Bevölkerung langfristig darauf vorbereiten, auch weitere Gruppen von Syrern abschieben zu können. So lange, bis öffentliche Gewöhnung einsetzt und kein Schutzstatus mehr existiert.
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