Jetzt Bausparverträge überprüfen lassen
Höhere Wohnungsbauprämie ab Januar 2021
Sparen steht in Corona-Zeiten hoch im Kurs. »Alle wichtigen Sparmotive verzeichnen gleichzeitig ein Plus - ein seltenes Ereignis.« Zu diesem Ergebnis kommt eine Herbstumfrage zum Sparverhalten der Bundesbürger. Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbandes der Privaten Bausparkassen (VdPB) in Berlin zum 70. Mal Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren.
Größter Gewinner bei den Sparmotiven mit einem Anstieg um 7 Prozentpunkte auf 52 Prozent gegenüber der Sommerumfrage ist »Konsum« - verstanden als Sparen für größere Anschaffungen. »Angesichts der monatelangen Zurückhaltung bei den Konsumausgaben und des coronabedingten Kauffrustes war das zu erwarten«, erklärte Hauptgeschäftsführer Christian König. Zugelegt hat aber auch das Interesse am »Wohneigentum« um zwei auf 44 Prozent.
Doch Bausparen kann man auch noch aus einem anderen Grund, als nur »Wohneigentum« zu bilden. Das belegen die Sachsen. »Zahlreiche sächsische Verbraucher nutzen Bausparen als Vorsorgemöglichkeit«, berichtet die Verbraucherzentrale in Leipzig. Der Staat fördert diesen Spargedanken schon seit Langem mit Zuschüssen. Bereits das erste schwarz-gelbe Kabinett unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) führte 1952 die sogenannte Wohnungsbauprämie ein.
Die »kleinen« Vermögen
Zu dem Konzept der »Sozialen Marktwirtschaft« gehörte die Förderung der Bildung von (kleinem) Vermögen auch in einer breiten Mittelschicht. Gefördert wurden »Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen« durch die Steuerfreiheit von Belegschaftsaktien, die Ersparnisbildung von abhängig Beschäftigten durch Vermögenswirksame Leistungen und gefördert wurde eben auch das selbst genutzte Wohnungseigentum durch Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie. Dahinter stand ein Gedanke, dass »Hausbesitzer keine Revolution machen«, so Adenauer.
Davon profitierten einerseits Millionen Bundesbürger und später auch ehemalige DDR-Bürger, andererseits konnten die Maßnahmen nicht verhindern, dass die materielle Kluft zwischen Kapital und Arbeit heute größer denn je ist.
Nun soll die Wohnungsbauprämie zum Jahreswechsel sogar erhöht werden. Bislang erhielten Bausparer neben den Zinsen auf erspartes Guthaben eine Prämie in Höhe von 8,8 Prozent für ihre Bausparbeiträge. Diese wird gezahlt auf Sparbeiträge jährlich bis 512 Euro bei Ledigen und 1024 Euro bei Verheirateten. Die Wohnungsbauprämie soll für 2021 auf zehn Prozent steigen.
»Alleinstehende Verbraucher können ab Januar 2021 zum Beispiel statt einer bisher maximalen Prämie von 45 Euro maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital erhalten«, informiert Martina Schröder, Referentin für Finanzdienstleistungen in der Verbraucherzentrale Sachsen. Außerdem sollen mehr Bausparer in die Annehmlichkeit der Förderung kommen, da die Bundesregierung die Einkommensgrenzen ab 2021 erhöht.
Der Staat unterstützt unterschiedliche Sparverträge
Um die staatliche Förderung in vollem Umfange nutzen zu können, sollten Bausparende jetzt ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls auf die neuen Förderungshöhen anpassen lassen. Die Verbraucherzentralen unterstützen Sparer dabei im Rahmen einer Beratung. Sie können auch Ihre Bank oder Sparkasse um Rat fragen.
Um die Prämie zu erhalten, ist wenig Aufwand nötig. Voraussetzung ist ein Bausparvertrag. Die Voraussetzungen für die Förderung sind im Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegt. Die Prämie kann grundsätzlich erhalten, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt ist.
Der Staat unterstützt unterschiedliche Sparverträge. Die Wohnungsbauprämie gibt es nicht allein für Bausparverträge. Auch wenn Sie Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften kaufen oder sich an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen beteiligen, werden diese Aufwendungen gefördert.
Dabei darf es sich allerdings nicht um Geld handeln, das Ihnen der Chef als vermögenswirksame Leistungen überwiesen hat und für das Sie bereits eine weitere staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage, erhalten. »Achten Sie beim Neuabschluss darauf, dass die Bausparsumme nicht zu hoch ist«, rät das Verbraucherportal »Finanztip«. Geht es allein um die staatliche Förderprämie, reichen 10 000 Euro bei Alleinstehenden und 20 000 Euro bei Paaren.
»Kleinvieh macht auch Mist«
Dieser Spruch passt bestens zu den staatlich geförderten Sparmöglichkeiten. Bei der Sparförderung und Vermögensbildung sind die ausgezahlten Finanzhilfen und die Steuervergünstigungen zuletzt sogar gesunken. Unter anderem liegt dies an einem geringeren Auszahlungsvolumen der Wohnungsbauprämie, heißt es im kürzlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten »Subventionsbericht 2017 bis 2020«. Insgesamt liegen die Subventionen im Bereich Sparförderung und Vermögensbildung im Jahr 2020 voraussichtlich bei gerade einmal 600 Millionen Euro. Angesichts der Größe des Bundeshaushaltes halt »Kleinvieh«.
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