Gerichtsurteil: Kein Dienstunfall
Vorfall mit Pyrotechnik
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. (Az.: 1 K 1112/18.NW) hat die Klage abgewiesen. Demnach war die gesetzliche Voraussetzung dafür nicht nachgewiesen. Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich
Dem Gericht zufolge war der Kläger bei Spielen des 1. FC Kaiserslautern eingesetzt. Bei einer Begegnung beim Karlsruher SC sei ein Geschoss mit Leuchtmunition 2015 etwa 50 Zentimeter neben dem Kläger niedergegangen. Der Mann war längere Zeit erkrankt und wurde im April 2017 vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Er beantragte beim Land Rheinland-Pfalz, das Ereignis als Dienstunfall anzuerkennen. Ein Gutachten bescheinigte posttraumatische Belastungsstörung. Ein Gutachten des Landes kam zu einem anderen Ergebnis Der Antrag wurde abgelehnt. Gutachten und Sachverständige, vom Verwaltungsgericht bestellt, sahen keine Erkrankung durch das Ereignis. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.