AfD verliert drei Ausschuss-Sitze im Bundestag

Ausschluss des Abgeordneten Frank Pasemann hat für die Fraktion weitreichende Konsequenzen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die AfD-Fraktion im Bundestag verliert durch das Ausscheiden des aus der Partei geworfenen Abgeordneten Frank Pasemann drei Sitze in den Parlamentsausschüssen. Es handelt sich jeweils um einen Sitz im Verteidigungs-, Rechts- und Verkehrsausschuss, wie ein Sprecher des Bundestags am Mittwoch mitteilte. Alle drei Sitze gehen demnach an die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion wird durch die Verkleinerung auch Finanzmittel verlieren, weil die Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt sich auch nach der Fraktionsgröße richten.

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte dem Bundestag am Montag mitgeteilt, dass Pasemann ihr mit Wirkung 15. November nicht mehr angehöre. Dieses einmonatige Hinauszögern sorgte in anderen Fraktionen teils für Empörung. Es hatte auch zur Folge, dass die AfD in der Generaldebatte der Haushaltswoche mehr Redezeit hatte als ihr zustand.

AfD-Fraktionssprecher Marcus Schmidt wies am Mittwoch den Vorwurf aus anderen Fraktionen zurück, das Ausscheiden Pasemanns sei aus taktischen Gründen erst verspätet der Bundestagsverwaltung gemeldet worden. Vielmehr habe es noch rechtliche Fragen gegeben, die die Fraktionsverwaltung erst habe klären müssen, sagte er auf Anfrage.

Pasemann hatte seit seinem Rauswurf aus der AfD allerdings bereits nicht mehr den Fraktionssitzungen teilgenommen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag, Bernd Baumann, teilte am Dienstag mit, Pasemann habe auch keinen Antrag auf Wiederaufnahme in die Fraktion als Parteiloser gestellt.

Ohne Pasemann schrumpft die AfD-Fraktion auf 88 Abgeordnete. Die Partei hatte bei der Bundestagswahl 2017 bundesweit 94 Mandate errungen. Fünf Abgeordnete haben Partei und Fraktion jedoch seither aus eigenem Antrieb verlassen, darunter gleich nach der Wahl die frühere Bundesvorsitzende Frauke Petry. Pasemann bewirbt sich als Direktkandidat in Magdeburg erneut um ein Bundestagsmandat. dpa/nd

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