Abschaltung der Abschalteinrichtung

EU-Gerichtshof erklärt übliche Tricksereien bei Dieselautos für illegal

  • Lesedauer: 3 Min.

Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen nutzen, die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessern. Auch das Ziel, damit Verschleiß und Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann eine solche Software nicht rechtfertigen, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Nach VW müssen damit auch andere Hersteller mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Bei dem EU-weit geltenden Grundsatzurteil geht es um ein Strafverfahren gegen einen »Autohersteller, der in Frankreich Kraftfahrzeuge vertreibt«. Der Name wird im Luxemburger Urteil nicht genannt. Der Hersteller nutzt für seine Diesel-Pkw laut EuGH Abschalteinrichtungen: Dabei erkennt die Steuerungssoftware, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Sie erhöht dann über ein Ventil die Abgasrückführung in den Motor und verbessert so die Emissionswerte. Im Betrieb auf der Straße ist das nicht der Fall. Ein französischer Gutachter hatte festgestellt, dass bei gleicher Abgasrückführung auch die Emissionen im normalen Fahrbetrieb erheblich geringer wären. Aufgrund einer schnelleren Verschmutzung des Motors würden aber »häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten anfallen«.

Der EuGH betont in seinem Urteil, dass die EU-Verordnung zur Typengenehmigung Abschalteinrichtungen verbietet, die »die Wirkung von Emissionskontrollsystemen unter normalen Nutzungsbedingungen verringern«. Die festgelegten Abgaswerte müssten im normalen Fahrbetrieb und über die gesamte Lebensdauer des Autos erreicht werden. »Punktuelle« Verbesserungen wie hier reichten nicht aus. Damit stellten die Luxemburger Richter klar, dass auch die Steuerungssoftware als »Konstruktionsteil« des Motors anzusehen ist, so dass es sich um eine »Abschalteinrichtung« im Sinne der Verordnung handelt. Diese sei nach EU-Recht auch dann unzulässig, »wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern«. Rechtfertigen lasse sich eine Abschalteinrichtung nur, um »unmittelbare Beschädigungsrisiken« zu vermeiden, »die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen«.

Das Urteil erging auf Grundlage der EU-Verordnung zur Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen aus dem Jahr 2007. Weil es hier um ein Strafverfahren ging, entschied der EuGH aber nicht ausdrücklich, ob eine Typengenehmigung durch eine unzulässige Abschaltvorrichtung hinfällig wird. Hersteller müssten in dem Fall sämtliche Autos mit einer solchen Einrichtung europaweit zurückrufen.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte die Klarstellung durch den EuGH. Sie geht davon aus, dass es nun eine Hardwarenachrüstung für über fünf Millionen »Betrugsdiesel« allein in Deutschland geben müsse. Sollte sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer weiter weigern, dies anzuordnen, werde man das einklagen.

Noch keine Entscheidung fällte der EuGH hingegen zu sogenannten Thermofenstern, wie sie beispielsweise Mercedes verwendet. Diese schalten die Abgasreinigung insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen ab. Dies kann dazu führen, dass im Winter nahezu keine Abgasreinigung mehr stattfindet. AFP/nd

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