Olympia ohne Russland

Der Internationale Sportgerichtshof halbiert die Sperre des Landes für Großereignisse auf zwei Jahre

  • Lesedauer: 2 Min.

Lausanne. Russland wird von den Olympischen Sommerspielen 2021 in Tokio und den Winterspielen 2022 in Peking ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) halbierte in seinem Urteil zum Berufungsverfahren zwar die von der Welt-Antidoping-Agentur Wada verhängte Vier-Jahres-Sperre. Da die Strafe aber erst mit der Urteilsverkündung am Donnerstag in Kraft tritt, darf kein russisches Team als solches erkennbar bei den nächsten beiden Olympischen und Paralympischen Spielen und wohl auch nicht bei der Weltmeisterschaft der Fußballer 2022 in Katar teilnehmen.

Neutrale Athleten zugelassen

Unbelastete Sportler des Landes können in diesem Zeitraum bei Großereignissen aber als neutrale Athleten antreten. Dafür müssen sie sich an gewisse Bedingungen halten. Die russische Hymne darf weder gespielt noch gesungen, die russische Fahne nicht gehisst werden. Auf der Kleidung darf aber wieder der Name »Russland« stehen, solange er nicht größer ist als der Schriftzug »Neutraler Athlet«. Ob die Sportler darüber hinaus für eine Teilnahme, wie von der Wada gefordert, weiterhin nachweisen müssen, nicht von den Manipulationen des russischen Dopingsystems profitiert zu haben, war aus der ersten Erklärung des Cas am Donnerstag nicht zu entnehmen.

Auslöser für den Bann war, dass Russland Dopingkontrolldaten der Jahre 2012 bis 2015 aus dem Moskauer Labor manipuliert hatte. Diese Daten enthielten Beweise für den Sportbetrug zahlreicher russischer Athleten, der mit staatlicher Hilfe systematisch gelenkt und vertuscht worden war.

Formal wurde Russlands Antidoping-Agentur Rusada von der Wada am 19. Dezember 2019 für vier Jahre als »nicht konform mit dem Welt-Antidoping-Code« erklärt. Russland hatte dies nicht akzeptiert und den Cas angerufen. Der 2014 ans Licht gekommene Dopingskandal beschäftigt die Sportwelt aber schon seit Jahren, rund 1000 Sportler sollen in das Dopingsystem involviert gewesen sein. Allein 15 000 Dateien seien danach gelöscht und mindestens 145 Athleten dadurch erfolgreich geschützt worden. Die Welt-Antidoping-Agentur hatte die Rusada erstmals 2015 suspendiert.

Im Zuge des jetzigen Cas-Urteils darf sich Russland zwei Jahre lang auch nicht für die Ausrichtung von Sportgroßereignissen wie Weltmeisterschaften bewerben. Bereits nach Russland vergebene Wettkämpfe müssen an andere Gastgeber gehen.

Berufung möglich, Erfolgsaussicht gering

In einer Anhörung vor den drei Cas-Richtern hatten die Wada und Russland Anfang November ihre Positionen zum Rechtsstreit umfangreich dargelegt. Gegen das Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten vor dem höchsten Gericht des Landes sind aber gering, da es nur bei Verfahrensfehlern und Verstößen gegen die Menschenrechte eingreift und nicht über die Rechtsauslegung des Cas urteilt.Agenturen/nd Kommentar Seite 8

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