Keine Anrechnung
Sterbegeld und BAföG
So das Verwaltungsgericht Göttingen (Az. 2 A 336/19). Die Uni Göttingen hatte einem Studenten nach dem Tod seines Vaters das Sterbegeld als Einkommen der Mutter angesetzt. Wenn ein Beamter stirbt, bekommt die Familie einmalig Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Bezüge. Der Student klagte, weil es auf das BAföG angerechnet wurde. Das ist unzulässig. Denn bei einer Anrechnung auf das Einkommen würde der Zweck zur Unterstützung der Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten verfehlt. AFP/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.