Leserpost

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Für Rauchmelder zahlen?

Ich wusste zwar, dass es in der BRD kein einheitliches Schulsystem gibt, dass aber auch unterschiedliches Recht für einzelne Bundesländer gilt, erfuhr ich erst dank einer Veröffentlichung im nd-Ratgeber.

Ihr Beitrag über Betriebskosten auch für Rauchmelder hatte uns veranlasst, die jährlichen Mietkosten für diese Geräte in unserer Abrechnung beim Vermieter in Frage zu stellen. Der präsentierte uns ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, das die in Niedersachsen verurteilte Methode der Berechnung für Rauchmelder für rechtens erklärt hatte.

Da diese Urteile nach meinem Wissen nicht weiter verfolgt werden können, müssen wir als Mieter also weiter die Kosten für die Rauchmelder bezahlen. In Niedersachsen ist der Mieter davon befreit.

PS: Vielen Dank für die vielen guten Ratschläge in der wöchentlichen Ratgeber-Beilage.

Joachim Kirmis, 39108 Magdeburg, per E-Mail

Rentenunrecht nach einer Scheidung

Nach der Scheidung wird vom Haupterwerbsmitglied der Ehegemeinschaft ein Teil der Rentenanteile auf den Partner überschrieben. Diese werden dem Partner, wenn er die Rente beantragt, angerechnet, damit er seine Rente für die gemeinsamen Lebensjahre verrentet bekommt.

Warum muss das sofort nach der Scheidung umgeschichtet werden? Wenn der zu zahlende Partner eher in Rente geht, ist sein Rentenanteil beim Ex-Partner eingeparkt. Warum kann der Haupteinzahler nicht so lange über das Rentengeld verfügen, bis die zu Unterstützende (Ex-Partnerin) einen Rentenantrag stellt? Schließlich wurde das Geld von ihm eingezahlt. Und wenn der früher Rente bekommt, liegt sein Geld beim Rentenbund.

Darf die Rentenkasse an einer Scheidung Geld verdienen? Sobald der Ex-Partner Rente beantragt, kann doch die Rente bei ihm gekürzt werden. Für den Renteneinzahler ist das eine Strafe, wenn die nicht ausgezahlten Gelder gehortet werden und er somit sofort seinen Lebensstandard extrem einschränken muss.

Wenn in einer Ehe ein Partner stirbt, bekommt der Zurückgebliebene zwei Monate die Rente weiter bezahlt. Dann treten Kürzungen in Kraft. Bei einem Geschiedenem, der allein lebt, gibt es keine Rentenfortzahlung. Hier verdient der Bund schon wieder an dem Scheidungsspruch. Dagegen muss etwas getan werden. Die Rentenkasse darf an menschlichen Schicksalen keinen finanziellen Vorteil haben.

Rudolf Koncet, Recklinghausen, per E-Mail

Die Beiträge sind keine redaktionelle Meinungsäußerung. Die Redaktion behält sich das Recht Sinn wahrender Kürzungen vor.

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