Was ändert sich im Jahr 2021?
Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze
Nach den Prognosen der Deutschen Rentenversicherung und dem aktuellen Datenstand werden im Jahr 2021 die Renten nur im Osten voraussichtlich minimal um 0,7 Prozentpunkte steigen, im Westen bleiben sie unverändert. Rentenkürzungen sind jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Die Prognosen gehen von sinkenden Durchschnittslöhnen und einer niedrigeren Zahl an Beitragszahlern aufgrund der Coronakrise aus. Mehr im nd-ratgeber.
Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West steigt ab Januar 2021 von 6900 Euro auf 7100 Euro (85 200 Euro jährlich). In Ost liegt die Grenze bei 6700 Euro im Monat (2020 waren es 6450 Euro). Jährlich sind das 80 400 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer Jahr 2021 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Kranken- und Pflegeversicherung: Die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2021 von 4687,50 Euro auf 4837,50 Euro im Monat (von 56 250 Euro auf 58 050 Euro im Jahr). Mehr im nd-ratgeber.
Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld: Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Gleichzeitig werden die Kinderfreibeträge erhöht. So sieht es das Zweite Familienentlastungsgesetz vor. Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit kleinem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld bekommen, wird 2021 erhöht: von bisher 185 Euro auf 205 Euro. Für Eltern, deren Kinder nach dem 1. September 2021 geboren werden, soll es Verbesserungen beim Elterngeld geben. Mehr im nd-ratgeber.
Steuern, Abgaben, Ausbildung und Pflege: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2021 für Ledige auf 9744 Euro – das ist ein Plus von 336 Euro gegenüber 2020 (9408 Euro). Verheirateten stehen 19 488 Euro zu. Das sind 672 Euro mehr als bisher. Für geschätzt 90 Prozent aller Steuerzahler wird ab 1. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag komplett entfallen. Wer einen hilfebedürftigen Angehörigen ohne Bezahlung zu Hause pflegt, kann bei der Steuer einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Setzte das Finanzamt hierfür bisher pauschal 924 Euro an, wird dieser Betrag im Steuerjahr 2021 auf 1800 Euro angehoben. Die seit 1975 gültigen Behinderten-Pauschbeträge werden zum 1. Januar 2021 verdoppelt und damit ein großer Schritt bei den steuerlichen Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen gemacht. Abhängig vom jeweiligen Grad der Behinderung wird der Pauschbetrag 2021 zwischen 384 und 2840 Euro liegen (bisher zwischen 310 und 1420). Mehr im nd-ratgeber.
Weitere Steuerentlastungen und Verbesserungen rund um die Arbeit: Wer einen längeren Weg zur Arbeit hat, kann im Steuerjahr 2021 von einer höheren Pendlerpauschale profitieren: Während bislang pro Entfernungskilometer 30 Cent bei den Werbungskosten (bzw. bei Selbstständigen bei den Betriebsausgaben) für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag angesetzt werden konnten, sind es ab 1. Januar 2021 ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Berufstätige mit niedrigem Einkommen, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist, erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent pro Kilometer. Sie wird im Steuerjahr 2021 für Fahrten zwischen der ersten Tätigkeits- oder Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung gewährt. Ab 1. Januar 2021 steigen die Monatswerte für die Verpflegung auf 263 Euro (bisher: 258 Euro). Wie für die Verpflegung erhöhen sich auch die Werte für Unterkunft oder Miete. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt 2021 bundeseinheitlich 237 Euro monatlich. Mehr im nd-ratgeber.
Rund um die Gesundheit: Die digitale Versorgung wird immer umfassender. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Arbeitnehmern soll es künftig nur noch in digitaler Version geben. Als ersten Schritt hierzu wird ab 1. Januar 2021 die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt digitalisiert und elektronisch übermittelt. Versicherte müssen dann die Durchschrift des »gelben Scheins« nicht mehr wie bisher selbst an ihre Krankenkasse leiten. Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Wurden bislang Krankengymnastik, Logopädie, Physio-, Ergo- oder Ernährungstherapie oder Podologische Therapie verordnet, mussten Patienten die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beim jeweiligen Heilmitteltherapeuten beginnen. Mehr im nd-ratgeber.
Rund um die gesetzliche Krankenversicherung: Zum 1. Januar 2021 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent leicht an. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jährlich für das gesamte folgende Kalenderjahr vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Danach liegt der Gesamtbeitrag dann bei einem unveränderten allgemeinen Satz von 14,6 Prozent bei 15,9 Prozent im Jahr 2021 (gegenüber 2020 von 15,7 Prozent). Mehr im nd-ratgeber?
Was sich im Alltag ändert: Neuer Personalausweis kostet 10 Euro mehr. Authentifizierung ist beim Onlinekauf Pflicht. Kommt der höhere Rundfunkbeitrag? Aus für Produkte aus Einwegkunststoff. Im Kino Werbeverbot für Tabakerzeugnisse. Neues Energielabel für Elektrogeräte. Mehr dazu im nd-ratgeber.
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