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Justizsenator kündigt Novellierung des Neutralitätsgesetzes an
Das Tragen religiöser Kleidung an Schulen soll dann auch in Berlin erlaubt werden, so Dirk Behrendt
Berlin. Das Land Berlin strebt in diesem Jahr eine Novellierung des Neutralitätsgesetzes an. Das Tragen religiöser Kleidung an Schulen soll dann auch in Berlin erlaubt werden, wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Der Berliner Senat sollte noch in dieser Legislaturperiode, also bis zur Abgeordnetenhauswahl am 26. September 2021, einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einbringen.
»Ob das Parlament das auch noch vor der Wahl beschließt, ist Sache des Parlaments«, betonte Behrendt. Er fügte hinzu: »Wir sind uns aber im Senat einig, dass wir die nötigen Anpassungen vornehmen werden, damit wir zu einem rechtmäßigen und verfassungsmäßigen Zustand kommen.« Handlungsdruck gebe es vor allem im Schulbereich, sagte Behrendt.
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Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet weitgehend religiöse Symbole im öffentlichen Dienst. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte Ende August entschieden, dass das Land Berlin einer muslimischen Bewerberin für eine Lehrerinnenstelle nicht pauschal das Tragen eines Kopftuchs verbieten darf. Das im Neutralitätsgesetz enthaltene Verbot des Tragens religiöser oder anderer weltanschaulicher Symbole im Schulunterricht stelle eine nicht hinzunehmende Diskriminierung wegen der Religion dar, erklärte das Gericht (AZ: 8 AZR 62/19).
Der Berliner Senat wartet derzeit noch auf die schriftliche Urteilsbegründung des BAG, wie Behrendt erläuterte. Sobald diese vorliege, werde die rot-rot-grüne Koalition diese »gemeinsam bewerten und die nötigen Schlussfolgerungen ziehen«. Nach der schriftlichen Urteilsverkündung könne der Berliner Senat zeitnah einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Neutralitätsgesetzes vorlegen, da die Rechtslage für Lehrerinnen nun klar sei.
Ob neben den Schulen auch noch andere Bereiche wie die Polizei oder die Justiz in Blick genommen werden, »wird sich zeigen«, sagte Behrendt. Diese Bereiche stünden aktuell aber nicht im Fokus der Debatte.
»Wir werden in der multireligiösen Gesellschaft hinzunehmen haben, dass Menschen eben religiös sind und auch religiöse Symbole tragen, wenn sie sich in ihrem beruflichen Umfeld bewegen«, betonte Behrendt. Weiter sagte der Justizsenator: »Es kommt entscheidend darauf an, was die Menschen im Kopf haben und nicht so sehr darauf, was die Menschen auf dem Kopf haben.« epd/nd
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