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Neue Prozesse gegen Kurden

60-Jähriger muss sich in Koblenz für PKK-Aktivitäten verantworten

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Auch im neuen Jahr geht die Repression gegen kurdische Aktivisten unvermindert weiter. Drei Prozesse nach den »Terrorparagrafen« 129a/b des Strafgesetzbuches werden im Januar fortgesetzt, ein zusätzlicher soll am Oberlandesgericht Koblenz eröffnet werden. Aufgrund der Corona-Pandemie können zwar Verhandlungstermine abgesetzt werden, nach bisherigem Stand sollen die umfangreichen Verfahren jedoch anlaufen.

Im neu beginnenden Prozess wird der Kurde Hüseyin A. vor Gericht gestellt. Er war im Mai 2020 festgenommen worden. Nach Angaben des Rechtshilfefonds AZADÎ wirft die Anklage dem 60-Jährigen vor, von August 2015 bis Juli 2016 als hauptamtlicher Kader unter dem Decknamen »Çolak« ein PKK-Gebiet um die Städte Wiesbaden, Bad Kreuznach und Rüsselsheim geleitet zu haben. Der Beschuldigte soll vor allem für das Organisieren von Demonstrationen, Veranstaltungen, Spendenkampagnen, den Verkauf von Eintrittskarten sowie das Verbreiten von »PKK-Publikationen« verantwortlich gewesen sein. Eine individuelle Straftat in Deutschland wird ihm nicht vorgeworfen. Laut Anklage war Hüseyin A. aber für eine ausländische »terroristischen Vereinigung« aktiv.

Nach Angaben von AZADÎ war Hüseyin A. bereits in der Türkei 20 Jahre und sieben Monate inhaftiert. In dieser Zeit sei er auch in eine Dunkelzelle gesperrt und gefoltert worden. Nach seiner Entlassung floh er 2001 zu Geschwistern nach Deutschland. 2008 hatten ihn dann deutsche Behörden das erste Mal verhaftet. Man beschuldigte Hüseyin A., Sektorleiter »Süd« und Deutschlandverantwortlicher der in der Bundesrepublik verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu sein. Er wurde damals zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Neben dem Prozess gegen Hüseyin A., werden drei weitere Verfahren fortgesetzt. Beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz läuft ein Prozess gegen Gökmen C., ein weiterer vor dem OLG Stuttgart gegen Kamuran Yekta V. Am OLG Stuttgart-Stammheim dauert derweil der Mammutprozess gegen Veysel S, Agit K., Özkan T., Cihan A. und Evrim A. an. Nach Angaben von AZADÎ befinden sich in Deutschland insgesamt elf kurdische Aktivisten in Untersuchungs- oder Strafhaft.

Grundlage der Repression ist das Verbot der Kurdischen Arbeiterpartei 1993 in Deutschland. 2010 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die PKK nicht mehr nur als »kriminelle«, sondern als »terroristische Vereinigung im Ausland« eingestuft werden müsse. Seitdem waren 45 Aktivisten entsprechenden Verfahren ausgesetzt.

Dabei ist der angeblich »terroristische« Charakter der PKK selbst bei europäischen Gerichten umstritten. Die Arbeiterpartei Kurdistans sei demnach keine »terroristische Organisation«, sondern eine Partei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt. Sie könne daher nicht durch das nationale Antiterrorgesetz verurteilt werden. Diese 2019 von einem belgischen Revisionsgericht getroffene Entscheidung wurde im Januar 2020 vom Kassationshof in Brüssel bestätigt. Hintergrund war ein Verfahren gegen rund 40 Kurden, denen Aktivitäten für die PKK vorgeworfen wurden.

Bisher scheinen sich die deutschen Strafverfolgungsbehörden von dem Urteil nicht sonderlich beeindrucken zu lassen. Umso wichtiger scheint die Unterstützung der Zivilgesellschaft und der politischen Linken für die Betroffenen der Repression. Ein Anfang war in diesem Jahr bereits zu erkennen: Demonstranten zogen am 1. Januar im Rahmen eines »Knastspaziergangs« mit Feuerwerk vor die Justizvollzugsanstalt Stammheim. Dort erklärten sie sich unter anderem mit den kurdischen Angeklagten Agit und Veysel solidarisch.

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