Gesetzesänderungen treten 2021 in Kraft
Wichtig für Haus- und Wohnungsbesitzer
Was genau ist jetzt wichtig für mich? Worauf muss ich achten? Die Experten vom Ratgeberportal www.energie-fachberater.de geben einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen.
1. Gebäudeenergiegesetz/GEG
Wichtig für alle Haus- und Wohnungseigentümer
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 1. November 2020 alles, was mit dem Energieverbrauch von Gebäuden zu tun hat. Es löst die bekannte Energieeinsparverordnung (EnEV) ab, die gleichzeitig außer Kraft getreten ist. Ob Energieausweis, Vorschriften zur Dämmung und Sanierung, Austauschpflicht für die Heizung oder Pflicht zur Energieberatung bei einem Hauskauf - das GEG ist für Eigentümer die entscheidende Gesetzesgrundlage in allen Belangen. Die Nichteinhaltung wird mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 5000 und 50 000 Euro bestraft!
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude/BEG
Wichtig für alle, die eine Förderung beantragen wollen, etwa für die neue Heizung oder eine Dämmung
Von der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) haben viele noch gar nichts gehört. Sie wird ab Anfang 2021 wichtig: Dann nämlich werden die Förderprogramme der Förderbank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schrittweise neu strukturiert.
Künftig wird es nur noch drei Förderprogramme geben: 1. für Einzelmaßnahmen, 2. für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden und 3. für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden. Zuschüsse werden dann beim BAFA beantragt, Förderkredite bei der KfW.
Wichtig für Eigentümer ab Januar 2021: In einem ersten Schritt wird die Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder neue Haustür umgestellt. Der Zuschussantrag muss dann beim BAFA gestellt werden statt wie bisher bei der KfW.
3. Wohnungseigentumsgesetz/WEG
Wichtig für alle Eigentümer einer Eigentumswohnung
Seit dem 1. Dezember 2020 gelten umfassende Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wichtigste Neuerung: Sanierungen sollen einfacher umgesetzt werden können. Für entsprechende Beschlüsse reicht jetzt eine einfache Mehrheit. Das soll Sanierungsstaus verhindern. Ebenso neu für Wohnungseigentümer ist, dass sie einen Anspruch auf Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und einen barrierefreien Umbau haben. Das Gesetz regelt, wer welche Kosten für Sanierungsmaßnahmen tragen muss. Auch die Verwaltung des Wohnungseigentums wurde neu geregelt.
4. Erneuerbare Energien Gesetz/EEG
Wichtig vor allem für Eigentümer mit Photovoltaik-Anlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) macht derzeit vor allem den Solar-Pionieren das Leben schwer. Für Photovoltaik-Anlagen, die vor 20 Jahren ans Netz gingen, fällt mit Ende 2020 die Förderung weg. Da sich die geplante EEG-Novelle verzögert, gibt es auch noch keine Anschlussregelung für diese Anlagen, obwohl viele noch weiterhin Strom liefern können.
Experten der Verbraucherzentrale raten betroffenen Eigentümern, keine kurzfristigen Entscheidungen zu treffen und das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens in aller Ruhe abzuwarten.Energie-Fachberater/nd
Mehr Informationen und viele weitere Tipps zu den gesetzlichen Vorgaben rund um die Sanierung finden Interessenten auf dem Ratgeberportal www.energie-fachberater.de
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