Assange: Bundesregierung fällt Menschenrechtsbeauftragter in den Rücken

Daniel Lücking über die Bundesregierung im Fall Assange

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist nicht so, dass es für die Bundesregierung keine Gelegenheit gegeben hätte, sich zur Pressefreiheit und zu den schikanösen Abläufen im Auslieferungsverfahren von Julian Assange zu äußern. Spätestens im November 2019 kam das Thema mit einer öffentlichen Anhörung im Bundestag und damit im politischen Berlin an. Menschenrechtler*innen und Journalist*innen brachten darin Fakten vor, die für sich sprechen. Erst über ein Jahr danach schließen sich in den letzten Dezembertagen auch Abgeordnete der Regierungsparteien CDU und SPD einer Arbeitsgruppe an.

Die Bundesregierung, die in der Regierungspressekonferenz wiederholt auf den Fall angesprochen wurde, wurde nicht müde zu bekräftigen, sie wolle sich nicht in die britische Rechtsprechung einmischen und vertraue auf die Rechtmäßigkeit des Handelns. Monat um Monat, Prozessbericht um Prozessbericht: keine Meinung, keine Haltung, kein Notwendigkeit, sich zu positionieren.

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Am Tag der Urteilsverkündung jedoch überschritt die Bundesregierung eine Grenze und stellte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler (SPD), bloß. Kofler hatte sich am Abend des 30. Dezember 2020 mit einem kritischen Statement zum Fall Assange geäußert. »Dieses Statement steht für sich«, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes und bekräftigte diese Ansicht auch auf Nachfrage. Die Menschenrechtsbeauftragte hatte indirekt die Prozessführung kritisiert und mahnte die Einhaltung humanitärer Standards im Fall Assange.

Für sich steht nach dieser Einlassung nun, dass das Auswärtige Amt keine Meinung hat zu Prozessbeobachter*innen, die von der Urteilsverkündung ausgeschlossen wurden. Sie hat keine Meinung zu den humanitären Bedingungen im Prozess und auch keine Meinung zum Thema Pressefreiheit. Und das, das steht nun auch für sich.

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