Besser schlichten statt lange streiten

Die neue SOBau 2020

  • Lesedauer: 3 Min.

Risse im Mauerwerk, feuchter Estrich, zugige Fenster - diese und andere typische Baumängel führen oft zum Streit zwischen den Parteien. Meist landet der Streit vor Gericht. Solche Prozesse dauern in der Regel mehrere Jahre und verschlingen Unmengen an Zeit, Geld und Nerven.

»Teure und langwierige Verfahren müssen nicht sein«, sagt Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, Vizevorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). »Mit den Regelungen der gerade veröffentlichten Neuauflage der Schieds- und Schlichtungsordnung für Baustreitigkeiten, kurz SOBau 2020, lassen sich Konflikte rund um Bauvorhaben schnell und rechtssicher lösen.« Das Regelwerk ist auf die Besonderheiten des Bauens ausgerichtet; ausschließlich baurechtlich erfahrene Schlichterinnen und Schlichter wenden es an.

Außergerichtliche Streitbeilegung birgt ein enormes wirtschaftlichen Potenzial. Alle Beteiligten, vom Bauherren bis zum Unternehmer, können bares Geld sparen, wenn sie im Konfliktfall eine der Methoden aus der neuen SOBau 2020 einsetzen. »Dank bewährter sowie neu geschaffener Regelungen für Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgericht können Baustreitigkeiten nicht nur schneller, sondern vor allem auch günstiger als vor Gericht gelöst werden«, sagt Rechtsanwältin Birgit Franz.

Die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht setzt die erste Auflage der SOBau von 2004 seit Jahren genauso erfolgreich ein, wie viele andere der rund 2600 Mitglieder der ARGE Baurecht. Dieser Erfahrungsschatz ist in die Neufassung des Regelwerks eingeflossen. So ist es gelungen, alltagstaugliche Regelungen zu schaffen, die auf die speziellen Herausforderungen von Baurechtsstreitigkeiten eingehen.

Denn in Bausachen stehen sich nicht nur ein Kläger und ein Beklagter, sondern meist eine ganze Reihe von Streitenden gegenüber. Die Drittbeteiligten, wie etwa die Subunternehmer eines beklagten Bauunternehmens, haben in einem Verfahren gegebenenfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie die Streitparteien selbst. Das führt dazu, dass nicht nur Kläger und Beklagter, sondern auch alle anderen Beteiligten mitreden und zum Beispiel Stellung zu einem Gutachten nehmen wollen. Aufgrund dieser sogenannten Mehrparteienverhältnisse werden Konflikte am Bau schnell komplex und eine Klärung vor staatlichen Gerichten langwierig. Prozesse dauern meist viele Jahre und am Ende stimmen die erschöpften Parteien einem für alle Seiten unbefriedigenden und wirtschaftlich unsinnigen Vergleich zu.

Vor diesem Hintergrund wurde die SOBau vollständig überarbeitet und aktualisiert. Die darin enthaltenen Verfahren können je nach »Härtegrad« des Konflikts zum Einsatz kommen. Am Anfang steht die Mediation, bei der die Parteien durch eine strukturiere Moderation selbst eine Lösung aushandeln können. In der nächsten Stufe, der Schlichtung, geht es schon etwas mehr zur Sache: Die Schlichtungsperson berät die Parteien, schätzt die Rechtslage ein und kann auch einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten - der jedoch rechtlich nicht bindend ist. Zwischen dieser und der nächsten Eskalationsstufe enthält die SOBau zwei Gutachtenverfahren zur Klärung von Tatsachenfragen. Am Ende steht das Schiedsrichterliche Verfahren, das den Gang zum staatlichen Gericht vollständig ersetzt - dabei aber sehr viel schneller zu einem Ergebnis kommt.

Damit steht Bauherren und Bauunternehmern künftig ein deutlich erweiterter Werkzeugkasten zur außergerichtlichen Lösung von Baustreitigkeiten zur Verfügung. »Die SOBau 2020 stellt eine echte und aus unserer Sicht auch bessere Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit dar«, so Rechtsanwältin Franz.DAV/nd

Weitere Informationen zur neuen Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten finden Sie auf https://sobau.de.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.