Mit Blindheit nicht zu erklären

Bei den Ermittlungen nach dem Lübecker Anschlag wurde Offensichtliches ignoriert, sagt Gabriele Heinecke

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: 5 Min.

Diejenigen, die für den Tod von zehn Menschen vor 25 Jahren in Lübeck verantwortlich sind, wurden nie vor Gericht gestellt. Warum war gerade dieser Fall ein besonders einschneidendes Erlebnis in Ihrer langen Tätigkeit als Strafverteidigerin?

Der Brand in der Hafenstraße in Lübeck war in vielerlei Hinsicht erschütternd. Da war der Bewohner, der am 19. Januar 1996 von einer Reise nach Lübeck zurückkehrte und dessen sechsköpfige Familie ausgelöscht war. Seine Frau hatte vor ihrem Tod noch einen Notruf abgesetzt und gerufen, die Nazis kämen ins Haus. Eine Bewohnerin sprang mit ihrer kleinen Tochter aus Angst vor den Flammen in den Tod. Da war der 17-Jährige, der, vom Feuer im Schlaf überrascht, nicht rechtzeitig das Haus verlassen konnte. Und eine Leiche im hölzernen Vorbau des Hauses, der Körper verkohlt und verkocht, mit einem Draht umwunden. Dazu 38 traumatisierte und zum Teil schwer verletzte Menschen. Ein solches apokalyptisches Szenario ist auch in dem juristischen Versuch der Aufarbeitung schwer zu ertragen.

Was hat Sie damals und (vielleicht bis heute) am meisten bewegt?

Zurückhaltend gesagt war und bin ich ungehalten über die einseitigen und schlampigen Ermittlungen, die stets nur unter dem Gesichtspunkt der Belastung des Hausbewohners Safwan E. geführt worden sind.
Gabriele Heinecke

Die Strafverteidigerin engagiert sich seit Jahrzehnten für Opfer rassistischer Verbrechen und ihre Angehörigen. Unter anderem setzt sie sich für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall des in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Oury Jalloh aus Sierra Leone ein. In beiden Prozessen, die nach dem Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße gegen den Libanesen Safwan E. geführt wurden, verteidigte sie den zu Unrecht Beschuldigten und erkämpfte jeweils seinen Freispruch. Dieter Hanisch sprach für »nd.DerTag« mit der Anwältin.

Hat der oft gehörte Vorwurf, dass Strafverfolger auf dem rechten Auge blind sind, auch bei dieser Tat seine Berechtigung?

Von Blindheit kann man im Fall der Hafenstraße nicht sprechen. Die Strafverfolgungsbehörden haben die rechtsradikalen Jugendlichen aus Grevesmühlen vor dem Haus angetroffen, sie haben die typischen Brandlegerspuren am Kopf, im Gesicht und an den Händen gesehen. Einer der vier, »Klein Adolf«, hatte die Tat sogar angekündigt. Er und weitere aus der Vierergruppe haben qualifizierte Geständnisse abgelegt. Mit Blindheit ist das nicht zu erklären.

Was war der Aufklärung mehr abträglich: Pannen bei der Spurensicherung oder die staatsanwaltliche Betrachtungsweise?

Die Haltung der Staatsanwaltschaft, dass der Brand durch einen Bewohner gelegt worden sein müsse, das Konstruieren eines nicht vorhandenen Alibis für die Grevesmühlener Verdächtigen, die hektische Aktivität von LKA und Staatsanwaltschaft, wenn mal wieder einer der vier Verdächtigen ein Geständnis abgelegt hatte, haben gezeigt, dass diese rechten jungen Männer unter dem besonderen Schutz der Strafverfolgungsbehörden gestanden haben. Von »Pannen« würde ich bei der Spurensicherung daher nicht sprechen. Es war eine selektive, ergebnisgeleitete Tatortarbeit gegen Safwan E. So wurde die Anklage unter anderem darauf gestützt, dass Safwan E. anlässlich eines Besuchs seiner Familie in der Justizvollzugsanstalt gesagt habe »Oh Gott, vergib mir«. Die Übersetzung aus dem Arabischen hatte ein Dolmetscher des Bundeskriminalamts vorgenommen. Im Verlauf des Verfahrens konnte aufgeklärt werden, dass das Knarren einer Tür im Hintergrund als Geständnis »übersetzt« worden war.

Die mutmaßliche Beteiligung von mindestens einer V-Person einer Behörde in den Fall wurde von den Medien damals nicht thematisiert, hätte doch aber ein Politikum sein müssen ...

Das Beweisprogramm in einem Strafverfahren umfasst nur, was zur Feststellung der Täterschaft und der Schuld eines Angeklagten erforderlich ist. Es lag nahe, dass es hinter den offiziellen Ermittlungen Dinge gab, die keinen Eingang in die Gerichtsakten gefunden haben. Meine Hypothese ist, dass der Schlüssel zur Aufklärung der Tote im Vorbau des Hauses ist. Er ist nicht durch den Brand ums Leben gekommen, und es ist nicht geklärt worden, warum sein Körper mit einem Draht umwunden war. Für das Ergebnis in dem Verfahren gegen Safwan E. spielte das aber keine Rolle. Der Freispruch für ihn war auch ohne solche Aufklärung zwingend.

Jetzt wird ausgehend von der Lübecker Gedenkinitiative die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Kieler Landtag gefordert. Hätte der Anschlag nicht von Anfang an einer stärkeren politischen Aufmerksamkeit und Gewichtung bedurft?

Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss gibt es schon länger. In größerem Rahmen ist sie im Januar 2012 anlässlich einer Veranstaltung mit dem Rechtsextremismusforscher Prof. Dr. Fabian Virchow, dem ehemaligen Lübecker Bürgermeister Michael Bouteiller und mir im Lübecker Rathaus erhoben worden. Die damals verabschiedete Resolution, in der die Einberufung eines Untersuchungsausschusses unter Beachtung der Erkenntnisse über den NSU gefordert wurde, ist leider ohne Konsequenzen geblieben.

Welche Lehren sollten juristisch, politisch und gesellschaftlich aus diesem ungesühnten Verbrechen gezogen werden?

Lehren kann man nur ziehen, wenn man die Wirklichkeit kennt. In Bezug auf Lübeck hat die Staatsanwaltschaft versucht, der Öffentlichkeit eine alternative Wirklichkeit zu präsentieren, die sich gegen die Bewohner des abgebrannten Hauses richtete. Sie ist damit gründlich gescheitert. Eine Politik und eine Gesellschaft, die eine Aufklärung im Fall Lübeck aufgibt, schaden sich selbst. Wer nicht begreifen kann oder will, was zu diesem Anschlag geführt hat, kann den seit den 90er Jahren anschwellenden, auch im Apparat vorhandenen rechtsradikalen und neonazistischen Umtrieben nichts entgegensetzen.

Ihr Antrag auf ein Klageerzwingungsverfahren hat ebenso wenig gefruchtet wie die Prüfung eines Wiederaufnahmeverfahrens. Haben Sie noch Hoffnung, dass der Fall jemals aufgeklärt wird?

Nach meiner Überzeugung ist Aufklärung noch möglich. Ein unabhängiger, mit allen prozessualen Rechten ausgestatteter Untersuchungsausschuss scheint mir dafür ein geeignetes Mittel zu sein.

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