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Von wegen »abgekühlt«
Walter Lübckes Mörder droht lebenslange Haft. Die Familie des Opfers fordert dies auch für den zweiten Angeklagten.
Es war der 1. Juni 2019. Wolfhagen-Istha bei Kassel feierte die sogenannte Weizenkirmes. Es war laut, kaum jemand war an diesem späten Abend zu Hause. Walter Lübcke saß auf der Terrasse seines Wohnhauses und rauchte. Ein Mann, vielleicht auch zwei Männer, schlichen sich an den Kasseler Regierungspräsidenten heran. Einer schoss ihm in den Kopf. Lübcke war sofort tot. Es ist der erste rechts motivierte Mord an einem Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik.
Eineinhalb Jahre später soll am 28. Januar das Urteil gegen den mehrfach geständigen Stephan Ernst und dessen Komplizen Markus H. fallen. Geurteilt wird auch über einen versuchten Mord an Ahmad I., der Ernst zur Last gelegt wird. Er bestreitet, der Täter zu sein.
Seit Juni 2020 müssen sich Ernst und H. vor Gericht verantworten. Leicht haben sie es den Richtern nicht gemacht. Ernst hat drei verschiedene Tatversionen präsentiert. H. schweigt. Als sicher gilt, dass Ernst geschossen hat. Unklar ist, ob H. vor Ort war. Die Familie des verstorbenen Walter Lübcke, seine Witwe und seine zwei Söhne, sehen das als erwiesen an. Die Bundesanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass H. nicht vor Ort war, aber Ernst in seinem Vorhaben unterstützt hat - durch das Teilen seiner menschenverachtenden Weltsicht, durch Schießtrainings und indem er ihm half, an Waffen zu kommen. Die Richter hingegen haben H. bereits am 1. Oktober aus der Untersuchungshaft entlassen. Alles deutet darauf hin, dass sie ihn lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilen werden.
Beide Angeklagten sind schon lange in der Neonaziszene verwurzelt. Ernst hatte bereits als Jugendlicher einen Anschlag auf ein Wohnhaus mit türkeistämmigen Menschen und ein paar Jahre später einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim verübt. Beides ging glimpflich aus. Einem Imam rammte er ein Messer in den Rücken. Das Opfer überlebte. Schließlich wurde Ernst zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Der Irrtum des Verfassungsschutzes
Anschließend zog er nach Kassel. Dort wurde er Mitglied der NPD, bewegte sich in der Kameradschaftsszene, beteiligte sich an der sogenannten Anti-Antifa-Arbeit: dem Ausspähen linker Personen, aber auch jüdischer Einrichtungen. Mit Markus H. ging er auf rechte Aufmärsche, griff eine Gewerkschaftsdemo an. 2009 bezeichnet das hessische Amt für Verfassungsschutz Ernst als »brandgefährlich«, danach plötzlich als »abgekühlt«. Dabei zeigen ihn Fotos auch danach noch auf rechten Aufmärschen. Ernst spendete Geld an die Identitäre Bewegung und an die AfD und nahm mit H. auch an deren Veranstaltungen teil. Seine Gesinnung legte er nie ab.
Im Herbst 2015 besuchte er mit H. eine Bürgerversammlung in Lohfelden bei Kassel. Walter Lübcke sprach dort über das neu entstehende Flüchtlingsheim. Auf Provokationen hin - Recherchen zufolge handelte es sich um eine gezielte Störaktion von Neonazis aus der weiteren Umgebung - sagte der CDU-Politiker: »Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.«
H. filmte diese Szene und lud sie noch am gleichen Abend auf Youtube hoch. Das Video war Auslöser für eine Welle an Hassnachrichten gegen Lübcke. Auch Jahre später wurde der Clip noch im Internet geteilt. Anfang 2019 entfachten rechte Blogs die Welle erneut, auch Erika Steinbach beteiligte sich daran.
Nach dem Mord an Walter Lübcke wurde der Hass im Netz härter verfolgt. Bis Oktober 2020 waren rund 70 Verfahren im Zusammenhang mit Hassnachrichten gegen Lübcke eingeleitet. Die Ermittlungen dauerten nach nd-Recherchen damals in den meisten Fällen noch an.
Vor dem Mord
Den Hasskommentaren folgten Taten. Ernst fand die Privatadresse von Lübcke heraus, begann mit Markus H. Schießtrainings und besorgte sich illegal Waffen. Mehrmals fuhr er zum Haus von Lübcke. Wie oft, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Einiges spricht dafür, dass auch Markus H. mindestens einmal vor Ort war. Ernst erzählte in Vernehmungen, bei einem dieser Besuche mit H. Lübcke mit einem Nachbarn gesehen zu haben. Sohn Christof sagte vor Gericht aus, sich an die Begegnung mit zwei Männern zu erinnern, die wie Ernst und H. aussahen.
Doch die unterschiedlichen Geständnisse von Ernst - mal war er alleine vor Ort, mal mit H., mal sollte sogar H. der Schütze gewesen sein - machten ihn vor Gericht letztlich unglaubwürdig. Und da nur Ernsts DNA-Spur am Tatort gefunden wurde, nämlich am Hemd von Walter Lübcke, zweifelte das Gericht daran, dass H. eine Beihilfe, geschweige denn eine Mittäterschaft anzulasten sei. Am 1. Oktober 2020 verfügte der Vorsitzende Richter, H. aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Bundesanwaltschaft bleibt bei ihrer Einschätzung, dass H. psychische Beihilfe geleistet hat. Ohne dessen Unterstützung wäre es demnach nicht zu der Tag gekommen. Sie fordert eine Haftstrafe von neun Jahren Gefängnis. Für Ernst fordert sie eine lebenslange Haftstrafe mit Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld. Die Familie Lübcke fordert als Nebenklägerin lebenslange Haft für beide Angeklagten. Und Sicherungsverwahrung für Ernst.
Eine Sicherungsverwahrung gibt es voraussichtlich nur, wenn Ernst auch für den Messerangriff auf Ahmed I. verurteilt wird. Ein passendes Messer wurde in Ernsts Haus gefunden, DNA-Spuren darauf können nicht zu 100 Prozent I. zugeordnet werden, aber bestimmte Merkmale weisen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf I. als Opfer hin. Allerdings präsentierte Ernst später die Rechnung eines baugleichen Messers, das er erst nach dem Übergriff erworben hatte.
Am Donnerstag gab das Gericht den »rechtlichen Hinweis« an Ernst, dass für ihn auch nach einer Verurteilung, wenn er schon im Gefängnis sitzt, noch Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Das lässt darauf schließen, dass Ernst am 28. Januar auch für den versuchten Mord an I. verurteilen wird. H. könnte mit einer Strafe für illegalen Waffenbesitz davonkommen.
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