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Knast für Quarantänebrecher
Der Einzug in eine Zelle im schleswig-holsteinischen Neumünster ist das allerletzte Mittel eines Strafenkatalogs
Wer kontinuierlich Verstöße gegen angeordnete Quarantäne in der Corona-Pandemie begeht, der kann nun in allerletzter Konsequenz auch hinter Gittern landen. Das Bundesland Schleswig-Holstein startet zum 1. Februar bundesweit mit der ersten extra für solche Fälle hergerichteten zentralen Mini-einrichtung in Neumünster.
Diese hat mit »Quarantäneknast« auch bereits ihre umgangssprachliche Bezeichnung gefunden. Zunächst einmal sind dort sechs spartanisch eingerichtete Zellen mit je zwölf Quadratmeter Größe dafür vorgesehen. Sie sind mit Holzbett, Regal, Tisch, Stuhl und einer kleinen Nasszelle ausgestattet. Das Fenster ist vergittert. Es gibt eine Essensdurchreiche in der stählernen Zellentür. Laptop und Mobiltelefon ohne Kamerafunktion sind erlaubt, ein Hofgang auf dem komplett abgesperrten Gelände ist hingegen nicht gestattet. Außerdem gilt ein Besuchsverbot.
Die Quarantänehaft findet sich auf dem Areal der für 57 Haftplätze ausgerichteten Jugendarrestanstalt Moltsfelde wieder. Nach mehreren Coronafällen in den Justizvollzugsanstalten Itzehoe und Kiel ist in Moltsfelde nun auch eine isolierte Covid19-Krankenstation eingerichtet worden. Dafür wurde der dortige Jugendvollzug erst einmal ausgesetzt. Die verschiedenen Personenbereiche sind allerdings strikt voneinander getrennt, so dass jegliche Begegnungen ausgeschlossen werden.
Verantwortlich für die neue Quarantäne-Maßregelungsanstalt ist der schleswig-holsteinische Landkreistag. Als Betreiber für diese Einrichtung fungiert der unmittelbar angrenzende Kreis Segeberg. Zwölf bis 15 Mitarbeiter sollen über Honorarverträge in dem »Quarantäneknast« beschäftigt werden. Dazu wurden bereits etliche pensionierte ehemalige Polizei- und Vollzugsbedienstete angeworben. Gearbeitet werden soll in einem Drei-Schicht-System. Für eine Einweisung bedarf es neben einer entsprechenden Verfügung durch die kommunale Gesundheitsbehörde zudem eines richterlichen Beschlusses.
Bis es allerdings so weit kommt, muss jemand bereits durch wiederholte renitente Quarantänevergehen aufgefallen sein und auch eine polizeiliche Gefährderansprache hinter sich haben. Erst dann soll als allerletztes Mittel eines Strafenkatalogs zur Erfüllung des Infektionsschutzgesetzes (Paragraf 30), so sagt Sönke Schulz vom Landkreistag, ein kurzzeitiger Einschluss für wenige Tage erfolgen. Gemäß Landkreistag stehen die sechs vorgehaltenen Plätze nur für asymptomatische, also Covid19-freie Quarantänebrecher zur Verfügung. Die Nord-FDP zweifelt an der Rechtmäßigkeit für solch einen zwangsweisen Freiheitsentzug. Bedenken kommen auch aus den Reihen der Grünen.
Trotzdem gibt es derartige Überlegungen nun auch in anderen Bundesländern. Sachsen beispielsweise will Berichten zufolge ähnlich dem Schleswig-Holstein-Modell in einer ehemaligen Dresdner Unterkunft für Geflüchtete drei Arrestplätze für Quarantänedelinquenten schaffen. Entsprechende Umbaumaßnahmen laufen in der Landeshauptstadt gerade.
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