Zu Schwarz und zu schwul

Land Berlin weist Entschädigungsforderung des Ex-Vize-Amtsarztes von Treptow-Köpenick zurück

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 3 Min.

Denis Hedeler sitzt hinter einer Säule, die Hände verschränkt. Er klagt vor dem Arbeitsgericht Berlin in Tiergarten gegen das Bezirksamt Treptow-Köpenick, das ihm Mitte Dezember als stellvertretender Amtsarzt fristlos gekündigt hatte; am Mittwoch fand ein erster Gütetermin statt. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht. Das Land Berlin, das letztlich die beklagte Partei ist und durch einen Vertreter vor Ort war, bot Hedeler lediglich ein »neutrales Arbeitszeugnis« an. Der Vertreter des Arbeitgebers trug das Angebot zögerlich vor und erklärte, es könne als Provokation empfunden werden. Hedeler, der sich durch die Anwältin Mariam Haschemi Yekami vertreten lässt, forderte vor Gericht eine Weiterbeschäftigung sowie die Ausstellung eines Zwischenarbeitszeugnisses und eine Entschädigung in Höhe von 36.000 Euro. Bei der Entschädigung geht es darum, dass er dem Bezirk vorwirft, ihn aus rassistischen Gründen nicht befördert zu haben. Das Bezirksamt streitet das ab.

Im November 2020 hatte der 51-Jährige eine Petition auf der Antidiskriminierungsplattform »allout« gestartet, weil seine Bewerbung als Nachfolger des pensionierten leitenden Amtsarzts Andreas von Welczeck wiederholt abgelehnt worden war. Er wirft dem zuständigen Gesundheitsstadtrat Bernd Geschanowski (AfD) vor, seine Ernennung verhindert zu haben, weil er »zu schwul« und »zu schwarz« sei, so der Titel der Petition. Hedeler schilderte die Situation dort so: »Sie passen hier nicht«, soll Geschanowski zu ihm gesagt haben. »Während er das sagte, zeigte Herr Geschanowski auf seine Haut. Er empfahl mir, meine ›Außendarstellung‹ zu ändern«, so Hedeler im Text der Petition. Mehrere Medien berichteten darüber.

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Geschanowski begründete die Kündigung Medienberichten zufolge damit, dass das Vertrauensverhältnis »nachhaltig zerstört« gewesen sei. Der Personalrat des Bezirksamtes hatte der außerordentlichen Kündigung zugestimmt. In der Verhandlung erklärte der Vertreter des Landes Berlin mehrmals, die von Hedeler beschriebe Situation habe nicht stattgefunden.

Richter Arne Boyer sagte: »Wir wissen, dass Rassismus Markenkern der AfD ist.« Darüber könnten aber keine Rückschlüsse über den Gesundheitsstadtrat erfolgen, der über das Parteibuch der AfD in den Stadtrat eingezogen war, dies müsse im Einzelfall geklärt werden. In der Güteverhandlung übergab der Vertreter des Landes Berlin Unterlagen an die Klägerseite, in denen belegt werden soll, dass Geschanowskis den Arzt nicht rassistisch diskriminiert habe. Zudem solle sich dort belastendes Material über Hedeler finden. Der Vertreter des Landes erklärte, Hedeler habe die »Rassismuskarte« schon öfter gespielt, um fachliche Kritik zurückzuweisen. Die Ablehnung sei erfolgt, weil Hedeler die für die Funktion des Amtsarztes notwendige Ausbildung noch nicht vollständig absolviert habe. Der in Kuba geborene Arzt sieht seine Qualifikation jedoch gegeben. In seiner Petition schreibt er: »Mit meiner langjährigen Erfahrung im Gesundheitsamt Bremen, bei ›Ärzte ohne Grenzen‹ und meiner Arbeit zur Eindämmung der Ebola-Epidemie in Sierra Leone 2014, sind meine Referenzen in der Seuchenbekämpfung hervorragend.«

Seit dem 26. Dezember arbeitet Hedeler für den Landkreis Dahme-Spree. Der Richter legte in der Verhandlung nahe, dass sich die Forderung auf Weiterbeschäftigung damit erledigt haben könnte. Der Vertreter des Landes gab zu Bedenken, dass der Arzt viele Mitarbeitende vergnatzt habe. Zudem sei man »sehr geätzt« über die Presseberichterstattung. »Man würde vom Kläger wollen, dass er das nicht mehr tut«, so der Vertreter. Anwältin Haschemi Yekami zog die Forderung der Weiterbeschäftigung indes nicht zurück; ob Hedeler in dem Brandenburger Landkreis eine leitende Position einnehmen könne, sei noch offen. Innerhalb von 14 Tagen soll die Anwältin des Klägers entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. Möglich sei eine zweite Güteverhandlung, eine güterichterliche Verhandlung oder ein Kammertermin, so der Richter.

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