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Sozialwohnung per Beschluss
Berlin könnte Privatvermieter gesetzlich zur Aufnahme Wohnberechtigter zwingen
Sozialwohnungen sind in Berlin Mangelware: 2019 standen in der Hauptstadt 116.000 Stück rund eine Million anspruchsberechtigte Haushalte gegenüber. Der verhalten gestartete Neubau geförderter Wohnungen kann mit dem Bedarf nicht Schritt halten. »Es wäre möglich, gesetzliche Belegungsbindungen ohne Gegenleistung außerhalb der öffentlichen Wohnraumförderung verfassungskonform zu regeln«, zu diesem Schluss kommt Volljuristin Sarah Lincoln. Sie ist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte für den Bereich Soziale Menschenrechte zuständig. Der Verein verfolgt das Ziel, mit strategischer Prozessführung den Erhalt und den Ausbau der Grund- und Menschenrechte zu erreichen.
Am Samstag stellte Lincoln die Ergebnisse ihrer Prüfung bei der Tagung des Netzwerks Mieten und Wohnen vor. Demnach könnten die Bundesländer große Privatvermieter dazu verpflichten, einen gewissen Anteil der Wohnungen nur an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) zu vermieten. Bei der Größe orientiert sich die Juristin an der vom Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co Enteignen ausgegebenen Zahl von mindestens 3000 Wohnungen pro Unternehmen.
In ihrem Beispiel geht Lincoln von einer recht niedrigen Quote von fünf Prozent aus, die gesetzlich für WBS-Inhaber reserviert wären. Bei größeren Unternehmen könnte diese auch höher ausfallen. Für zehn Prozent dieser Quote schlägt sie sogenannte Besetzungsrechte vor. Die zuständigen Landesbehörden sollen also konkrete Mieter zuweisen können. Das mache Sinn für Menschen, die sonst Schwierigkeiten haben, einen Vermieter zu finden, etwa Geflüchtete und andere Menschen mit Migrationsgeschichte.
Den Vermietern scheint die rechtliche Lage durchaus bewusst, so hat die Deutsche Wohnen sich bereiterklärt, jede vierte Wohnung an WBS-Inhaber zu vermieten. »Die Frage ist nur zu welchen Preisen«, sagt Lincoln. Halte der Mietendeckel in Berlin - das Bundesverfassungsgericht will im Sommer entscheiden - stelle sich die Frage nicht. Ansonsten wäre laut Lincoln eine Absenkung um 10 bis 15 Prozent unter Mietspiegelniveau ohne Gegenleistung möglich. Sie macht das an den niedrigen Quoten ihrer Beispielrechnung fest. »Man ist schon relativ weit weg von einer Substanzgefährdung oder Verlusten«, so die Juristin. Etwas anders sehe es bei der Ausübung der Besetzungsrechte aus. Hier sei beispielsweise ein »Risikozuschlag« von einem Euro pro Quadratmeter denkbar.
So ein Gesetz sei kein unzulässiger Eingriff in die Privatautonomie, erklärt Lincoln. Außerdem gelte die Vertragsfreiheit in beiden Richtungen, also auch für Mieter. »Wenn sie keinen Vermieter finden, ist auch das eine Störung der Privatautonomie.« Sogenannte Kontrahierungszwänge, also die Pflicht zu Vertragsabschlüssen auch mit unliebsamen Kunden, seien im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge bei Unternehmen mit erheblichen wirtschaftlichen Machtstellungen »ganz normal«. Das gelte beispielsweise bei Krankenkassen, Verkehrsunternehmen oder auch Energieversorgern.
»Eine sinnvolle Ergänzung zum Mietendeckel« nennt Sarah Lincoln die landesgesetzlichen Belegungsrechte. »Denn ohne solche Belegungsbindungen entscheiden sich die Vermieter tendenziell für die Partei, die solventer ist.«
»Belegungsrechte sind zentral, um gerade Menschen mit schlechten Chancen mit Wohnraum versorgen zu können«, sagt auch Katrin Schmidberger zu »nd«. Immer noch fielen mehr Wohnungen aus der Bindung als neue geschaffen würden. Dieser Weg könne einen zentralen Beitrag leisten, um die Fehlentwicklung zu stoppen. »Der Senat sollte hierzu prüfen, welche Chancen und Voraussetzungen bestehen«, fordert die Grünen-Wohnungspolitikerin.
»Mit dem Vorschlag für den Mietendeckel hat man die Tür geöffnet für landesgesetzliche Maßnahmen«, sagt Gaby Gottwald von der Linken. Letztlich könnten viele Punkte in einem Wohnungswirtschaftsgesetz des Landes neu geregelt werden. »Das Thema der eignen Gestaltung ist angelegt«, so Gottwald.
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