Abzocken auf Kaffeefahrten verhindern

Gesetzentwürfe der Bundesregierung stärken Verbraucherrechte

  • Lesedauer: 3 Min.

Das Bundeskabinett beschloss am 20. Januar 2021 einen Gesetzentwurf des Bundesverbraucherschutzministeriums, der unter anderem für mehr Transparenz bei Produktbewertungen im Online-Handel sorgen soll. Durch das Gesetz sollen Verbraucher auf Online-Marktplätzen besser erkennen können, von wem Produktbewertungen tatsächlich stammen und warum die Verkaufsplattformen bestimmte Produkte in ihrer Auflistung weiter oben oder weiter unten aufführen.

Ein ähnliches Gesetz hatte das Bundeskabinett bereits eine Woche zuvor eingeleitet. Es zielt ebenfalls darauf ab, dass Verbraucher auf Shopping-Plattformen transparenter über das Ranking der Produkte und personalisierten Preise informiert werden.

Legal-Tech-Unternehmen verbessern

Die Bundesregierung will auch die Rahmenbedingungen für sogenannte Legal-Tech-Unternehmen verbessern, die Verbrauchern etwa im Mietrecht oder bei Flugausfällen die Durchsetzung ihrer Rechte anbieten. Die Online-Portale setzen darauf, Standardfälle mit Hilfe von Softwareprogrammen schnell und einfach zu bearbeiten. Die Palette der Angebote ist weit: Legal-Tech-Unternehmen bieten Hilfe bei Flugausfällen und Bahnverspätungen, bei der Prüfung von Hartz-IV-Beschlüssen oder bei der Durchsetzung niedrigerer Mieten an. Zahlen müssen Kunden nur bei Erfolg.

Doch die Angebote waren rechtlich umstritten. Fraglich war vor allem, ob die Anbieter als sogenannte Inkassounternehmen Forderungen eintreiben können oder ob es sich bei ihrem Angebot um eine unerlaubte Rechtsberatung handelt. Der Bundesgerichtshof bestätigte im November 2019 mit einem Grundsatzurteil die Geschäftsmodelle und stellte im Fall des Berliner Portals wenigermiete.de fest, dass das Angebot durch die Inkassobefugnis gedeckt sei.

Erfolghonorare für Rechtsanwälte

Das neue Gesetz zielt laut Bundesjustizministerium unter anderem darauf, dass auch Rechtsanwälte in größerem Umfang als bisher Erfolgshonorare vereinbaren dürfen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen mit Inkassounternehmen geschaffen werden. Zudem soll durch die Neuregelung die Transparenz und Verständlichkeit der Geschäftsmodelle von Legal-Tech-Unternehmen erhöht werden.

Es gebe inzwischen »zahlreiche innovative und leicht zugängliche Rechtsdienstleistungsangebote von Inkassounternehmen, zum Beispiel im Bereich der Fluggastrechte und des Mietrechts«, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht. Die Regierung wolle die Entwicklung im Bereich Legal Tech weiter voranbringen und zugleich vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für die Angebote von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern gewährleisten. »Zudem wollen wir sicherstellen, dass die Verbraucher ausreichende Klarheit über Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote haben.«

Posting als Werbung kennzeichnen

Klarer gesetzlich geregelt werden sollen für Influencer und Blogger, wann sie Produktwerbung betreiben. Künftig ist klar: Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen. Verbraucher wüssten somit, woran sie seien. Denn sie könnten besser einschätzen, wie eine Empfehlung zustande gekommen ist und ob sie ihr vertrauen wollen.

Kein »kommerzieller Zweck« ist dem Gesetzentwurf zufolge bei Beiträgen anzunehmen, für die ein Influencer kein Geld oder eine andere Form der Leistung bekommen hat.

Keine überteuerten Produkte mehr

Verschärft wurden die Vorgaben für die Veranstalter von sogenannten Kaffeefahrten, damit vor allem ältere Menschen dabei keine überteuerten Produkte kaufen. Gerade die Ältere würden häufig bei solchen Fahrten massiv unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen. Diese besonders miesen Praktiken will der Gesetzgeber deutlich erschweren. Unter anderem werden die Anzeige- und Informationspflichten für Veranstalter verschärft und der Bußgeldrahmen erhöht. Er sieht ein Bußgeld bis zu 10 000 Euro vor.

Zudem soll per Gesetz der Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten verboten werden. Dieser »Geschäftemacherei« will die Bundesregierung endlich einen Riegel vorschieben. Es sei »verantwortungslos, die Sorge um die Gesundheit gerade älterer Menschen auszunutzen«.

Die Gesetzentwürfe müssen vom Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Agenturen/nd

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