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Der Geheimdienst nach Hanau
Mehr Personal, Befugnisse und Überwachung im Internet - Verfassungsschutz sieht sich auf richtigem Weg
Es war eines der schwersten rechtsextremistischen Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Vor genau einem Jahr, am Abend 19. Februar 2020, ermordete ein Rassist im hessischen Hanau neun Menschen aus migrantischen Familien. Politiker nahezu aller Parteien zeigten sich erschüttert, äußerten sich solidarisch mit den Angehörigen der Opfer und forderten einen konsequenten Kampf gegen Hass und rechte Gewalt. »nd« fragte in den letzten Wochen die Bundesregierung und alle Landesregierungen, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Anschlag von Hanau gezogen haben. Die Fragen gehen auf einen Forderungskatalog zurück, den die Publizistin Daniela Dahn nach dem Anschlag von Hanau formuliert und den »nd« veröffentlicht hatte.
14 der 17 angefragten Regierungen haben geantwortet und sich zu Themen wie dem Einsatz von V-Leuten in der Naziszene, rechtsextremen Netzwerken in der Polizei, dem Sinn von Antifaschismus-Klauseln in Grundgesetz und Landesverfassungen und der Kontrolle von Waffenbesitzern geäußert.
Vor einem Jahr, am 19. Februar 2020, ermordete ein Rechtsradikaler in Hanau aus rassistischen Motiven neun Menschen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Täter war Sportschütze und besaß legal zwei Pistolen. Eine dritte Pistole, die Tatwaffe, lieh er sich bei einem Waffenhändler aus.
Nach dem Massaker gab es zahlreiche Bekenntnisse von Politikern, entschieden gegen Rassismus und Rechtsextremismus vorzugehen. So erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Bezug auf rassistische Einstellungen in der deutschen Bevölkerung: »Wir stellen uns denen, die versuchen, in Deutschland zu spalten, mit aller Kraft und Entschlossenheit entgegen.« Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte bei einem Treffen mit Angehörigen der Opfer: »Die Wurzeln des Rechtsextremismus reichen tief in unsere Gesellschaft hinein – das ist ein ernstes, ein drängendes Problem.«
Die Publizistin Daniela Dahn formulierte kurz nach dem Anschlag in Hanau Forderungen an die Politik, die »nd« veröffentlichte. Es geht darin um Defizite im Umgang mit Rechtsextremismus und rechter Gewalt, um die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten, die konsequente Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. »Wenn die angesprochenen Institutionen nicht beabsichtigen, auf die Forderungen einzugehen, haben sie die Pflicht, dies vor der Öffentlichkeit zu begründen«, schrieb Daniela Dahn.
Wir haben ein Jahr nach dem Anschlag in Hanau die Bundesregierung und die Landesregierungen gefragt, wie sie zu den von Daniela Dahn aufgeworfenen Fragen stehen. Keine Antworten kamen aus Brandenburg, Hessen und Baden-Württemberg. Auf dieser Doppelseite fassen wir wesentliche Aussagen zusammen, an denen sich die Institutionen – Staatskanzleien, Ministerien, Polizei und Verfassungsschutzämter – messen lassen müssen. In den nächsten Wochen werden wir mit Politikern, Verbänden und Initiativen sprechen und die hier wiedergegebenen Auskünfte einer Bestandsaufnahme unterziehen. nd
nd-Frage an Bundesregierung und Landesregierungen: Welche Lehren haben Deutschlands Geheimdienste für ihre Arbeit sowie den Einsatz von V-Männern aus der rechten Terrorserie gezogen?
»Jetzt, wo die Kameras weg sind, soll scheinbar wieder der ganz normale Umgang von Polizei, Ermittlungsbehörden und Verfassungsschutz stattfinden: Vertuschen und Verharmlosen.« Diese Worte schrieb im März 2020 die Angehörigen-Initiative 19. Februar. Speziell die Rolle des Verfassungsschutzes wurde nach dem Anschlag diskutiert. Die damals neu gegründete Migrantifa-Bewegung forderte die Auflösung des Geheimdienstes. Andere, auch Stimmen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, sprachen sich für Veränderungen in den Behörden und die effektive Einbindung des VS in den Kampf gegen rechts aus.
Zwischen Forderungen nach Reform und Auflösung einerseits sowie dem Behördenwunsch nach mehr Ressourcen sowie anhaltenden rechten Verstrickungen andererseits bleibt die Frage, was bei den deutschen Geheimdiensten tatsächlich seit Hanau geschehen ist. »nd« hat bei Bund und Ländern nach Schlussfolgerungen für die Arbeit des Verfassungsschutzes sowie den Einsatz von V-Leuten gefragt. Gerade die letztere Praxis wird spätestens seit der Selbstenttarnung des NSU massiv kritisiert. Nicht nur werden durch sie staatliche Gelder in die extrem rechte Szene gelenkt, die Verfassungsschutzämter stellen in der Regel auch ihren Informantenschutz über die Aufklärung - selbst bei Straftaten und Terror. Was ist also in den vergangenen zwölf Monaten passiert?
Die Bundesregierung verweist gegenüber »nd« auf das »umfassende Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität«, das vom Bundesinnen- und -justizministerium als Reaktion auf den rechtsterroristischen Anschlag von Halle vom 30. Oktober 2019 erstellt worden war. »Kern dieses Maßnahmenpakets ist unter anderem ein Stellenzuwachs im Bundesamt für Verfassungsschutz, um Rechtsextremismus noch besser bekämpfen zu können«, heißt es. Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen »wurde im Bundesamt für Verfassungsschutz ein Hinweistelefon eingerichtet, an das sich Bürger wenden können, wenn sie Radikalisierungen in ihrem Umfeld bemerken«.
Auch wenn von den Angehörigen der Anschlagsopfer, kritischen Wissenschaftlern sowie Antifaschisten gefordert wurde, das gesamte Täterumfeld wie auch die gesellschaftlichen Einflüsse rechter Mobilisierungen und Hetze in Analyse und Praxis einzubeziehen, betrachtet die Bundesregierung vor allem isolierte Einzelpersonen als Herausforderung. »Der Regierungsentwurf sieht eine erweiterte Beobachtung auch von Einzelpersonen vor und trägt damit dem Phänomen isolierter Einzeltäter Rechnung«, heißt es vom Bund - man müsse Täterprofile mit einem »introvertierten Radikalisierungsprozess« ernst nehmen. Ganz ähnliche Einschätzungen gibt es aus den einzelnen Bundesländern. Weiterhin plant die Bundesregierung eine Gesetzesgrundlage für die engere Vernetzung zwischen Militärischem Abschirmdienst und Verfassungsschutz. Der MAD wurde zuletzt angesichts extrem rechter Netzwerke in der Bundeswehr heftig kritisiert.
In Thüringen heißt es wiederum vom Innenministerium zu den Erkenntnissen seit Hanau: »Die Radikalisierung findet mehr und mehr in Chatrooms, auf Gamingportalen und in Internet-Foren statt. Hier müssen die Sicherheitsbehörden stärker vordringen und Tendenzen frühzeitig erkennen.« Pragmatisch erklärt man jedoch, dass »taugliche Mittel, die jederzeit absolute Sicherheit vor jeglichen Gefahren garantieren«, nach »menschlichem Ermessen« schlicht »nicht existierten«. Das »Zusammenspiel verantwortungsbewusst eingesetzter Instrumentarien« - dazu gehöre auch der Einsatz »menschlicher Quellen« - diene aber dazu, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Thüringen plädiert also trotz vorheriger Debatten für die Beibehaltung der V-Mann-Praxis. Zudem plane das Bundesland ebenfalls eine stärkere Ausrichtung auf »Einzelpersonen, die sich isoliert von einer Gruppe meist im digitalen Raum durch Konsumieren von Hassbotschaften selbst radikalisieren«.
Sachsen-Anhalt verweist bei seinen Konsequenzen auf das »Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus«, das nach dem Anschlag in Halle erstellt worden war. Es will die Sicherheit der jüdischen Gemeinden erhöhen und beinhaltet auch den verstärkten Einsatz von Polizei und Geheimdiensten. Im Zuge der »personellen Verstärkung des Verfassungsschutzes« wurde laut Regierung vor allem die Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit des Verfassungsschutzes gestärkt. Rheinland-Pfalz äußerte sich dagegen klar zur V-Mann-Praxis in seiner Antwort: »Der Einsatz von Vertrauensleuten ist ein komplexes und langwieriges Unterfangen, das naturgemäß keine Erfolgsgarantie bietet. Es bleibt aber dabei, dass der Einsatz von Vertrauensleuten auch weiterhin ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung des Rechtsterrorismus ist.«
Niedersachsen sieht sich im Kampf gegen die »geistigen Brandstifter« der Neuen Rechten gar in einer »Vorreiterrolle«. »Das Landesamt für Verfassungsschutz machte durch die frühzeitige Beobachtung der Jungen Alternative sowie der Identitären Bewegung deutlich, dass Hass und Hetze von Rechtsextremisten mit unseren demokratischen Werten nicht vereinbar sind.« Der Berliner Senat erklärt gegenüber »nd«, dass der Verfassungsschutz bereits nach dem NSU-Skandal personell und organisatorisch neu aufgestellt worden sei. Dazu gehöre eine Arbeitsgruppe zur Kontrolle der Behörde seit 2018. Die Aufarbeitung des NSU-Skandals habe gezeigt, »dass eine zusätzliche, dauerhafte und verwaltungsinterne Kontrolle der Arbeit von Nachrichtendiensten erforderlich ist«, so Staatssekretär Torsten Akmann. Die Arbeitsgruppe bekomme ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht und führe Prüfungen durch.
Die bayerische Staatsregierung setzt nach Hanau auf verstärkte Überwachung. Damit durch die »zunehmende Verbreitung von Verschlüsselungstechnik und wegen des grundlegenden Wandels des Kommunikationsverhaltens« die Sicherheitsbehörden nicht ihre Fähigkeit zur »technischen Aufklärung« verlieren, habe man das Landesamt für Verfassungsschutz sowie die Polizei mit den Befugnissen zur Online-Durchsuchung, der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zum Abruf von gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten ausgestattet. Inwiefern das den rassistischen Anschlag verhindert haben könnte, ist unklar.
Auch die sächsische Regierung will verstärkt das Internet in den Blick nehmen. Der Fokus der Sicherheitsbehörden müsse im Rahmen eines »ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes« auf einem möglichst »engmaschigen Monitoring« des Internets und der sozialen Medien liegen. Hierfür seien neben den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen auch Kapazitäten im technischen und personellen Bereich zu schaffen. Aus sächsischer Sicht habe das Attentat von Hanau zudem tragisch die »reale Gefahr verdeutlicht, die von fanatisierten Einzeltätern« ausgeht. Die Einzeltäterthese wurde von den Anschlagshinterbliebenen kritisiert und als zu oberflächlich abgelehnt.
Mecklenburg-Vorpommern machte in seiner Antwort zumindest noch einmal die Brisanz der Lage deutlich: »Da jederzeit mit schweren Gewalttaten gerechnet werden muss, bedarf es einer frühzeitigen Vorfeldaufklärung, Beobachtung und Zerschlagung von sich bildenden terroristischen Gruppierungen innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums.«
Die Frage bleibt, ob die von den Regierungen vorgestellten Maßnahmen mehr sind als Kosmetik und Verweise auf vergangene Strukturreformen. »Wir waren schon mal mindestens einen Schritt weiter«, schrieb die thüringische Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss mit Blick auf die VS-Debatte am 23. Februar 2020.
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