- Politik
- Paragraf 219a
Kristina Hänel reicht Verfassungsbeschwerde ein
Der Streit um Paragraf 219a und das Informieren über Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen soll in Karlsruhe entschieden werden
Karlsruhe. Die Ärztin Kristina Hänel zieht gegen ihre Verurteilung wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. »Ich habe heute Verfassungsbeschwerde gegen meine Verurteilung und den Paragraphen 219a eingereicht«, teilte Hänel am Freitagnachmittag auf Twitter mit. Vergangenen Monat hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main ihre Revision zurückgewiesen.
Hänel wurde erstmals 2017 vom Amtsgericht Gießen verurteilt, weil sie auf ihrer Website über Abtreibungen informierte, die sie in ihrer Praxis vornimmt. Die Berufung dagegen wurde verworfen, das OLG hob das Urteil jedoch auf und verwies die Sache mit Verweis auf die inzwischen geänderte Gesetzeslage zurück an das Landgericht.
Fürchterlich und verletzend. Die Ärztin Kristina Hänel klagt gegen den Vergleich von Schwangerschaftsabbrüchen mit dem Holocaust
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs war als Reaktion auf den Fall Hänel ergänzt worden. Seitdem dürfen Arztpraxen im Internet zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber nicht über die Methoden.
Das Landgericht setzte das Strafmaß für Hänel in seinem neuen Urteil im Dezember 2019 um 3500 Euro auf 2500 Euro herab und kritisierte die »widersprüchliche« Gesetzgebung. Das OLG Frankfurt verwarf dann ihre Revision. AFP/nd
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