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Attac reicht Klage in Karlsruhe ein
Verfassungsbeschwerde wegen Entzug der Gemeinnützigkeit
Der globalisierungskritische Verein Attac Deutschland hat Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit eingereicht. Die Organisation sehe sich in ihren Grundrechten verletzt, insbesondere in der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 des Grundgesetzes) in Verbindung mit der Meinungsfreiheit (Artikel 5) sowie dem Gleichheitssatz (Artikel 3) und dem Demokratieprinzip (Artikel 20), teilte Attac am Montag in Frankfurt am Main mit.
»Es ist ein Trauerspiel, dass Attac vor das Verfassungsgericht ziehen muss«, erklärte Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen. Seit inzwischen sieben Jahren kämpfe das globalisierungskritische Netzwerk um den Status der Gemeinnützigkeit. »Sieben Jahre, in denen der Gesetzgeber hätte handeln können, um die Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Organisationen zu modernisieren«, so Diefenbach-Trommer. Nötig seien politische Entscheidungen für den dringend nötigen Freiraum für zivilgesellschaftliches Engagement in einer modernen Demokratie.
Mit der Verfassungsbeschwerde geht die juristische Auseinandersetzung in die letzte Runde. Das Frankfurter Finanzamt hatte Attac 2014 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung entzogen, das Netzwerk agiere zu politisch. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es. Ein erstes Verfahren vor dem Hessischen Finanzgericht gewann Attac. Im Revisionsverfahren sprach der Bundesfinanzhof dem Verein 2019 die Gemeinnützigkeit ab. In einem zweiten Urteil im Januar 2021 bestätigte er diese Sicht.
Attac spricht sich in seiner Klageschrift scharf gegen die Urteile und ihre Begründung aus. Nicht nur politischen Parteien, sondern auch zivilgesellschaftlichen Organisationen komme im Prozess der Willensbildung die Funktion von »Transmissionsriemen« zu, die auf Fehlentwicklungen hinweisen und damit zur demokratischen Legitimität und Stabilität der demokratischen Ordnung beitragen würden. Die Meinungsbildung in der Zivilgesellschaft sei für die staatliche Willensbildung in einer demokratischen Gesellschaft unabdingbare Voraussetzung und benötige Vereinigungen, die den Willensbildungsprozess organisieren und strukturieren.
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs spreche zudem ein »autoritäres Demokratieverständnis von vorgestern«, ergänzte Dirk Friedrichs, Mitglied im bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. »Statt eine aktive, sich einmischende Zivilgesellschaft zu fördern, sollen ihr vor allem Grenzen gesetzt werden.« In Zeiten, in denen die Zustimmung zur Demokratie schwindet, sei dies ein fatales Signal, so Friedrichs.
Um das Gemeinnützigkeitsrecht gibt es seit langem Streit. Zuletzt war auch Organisationen wie der Vereinigung der Nazi-Verfolgten - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten sowie der Kampagnenplattform Campact von den Finanzämtern die Gemeinnützigkeit aberkannt worden, weil sie sich auch allgemeinpolitisch engagieren. Mit Agenturen
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