Streit um Holzdecken: Muss der Mieter sie entfernen oder nicht?

Was beim Auszug zu beachten ist

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Nach 55 Jahren zog ein altes Ehepaar 2019 aus seiner Mietwohnung aus. An den früher mal weiß gestrichenen Decken befanden sich seit Jahrzehnten Platten aus Holz beziehungsweise Styropor.

Die Vermieterin verlangte von den Mietern, die Holzdecken und Styroporplatten zu entfernen: Mieter müssten beim Auszug ihre Einbauten beseitigen, erklärte sie. Das sei im Prinzip richtig, antworteten die Mieter, gelte für sie aber nicht. Denn nicht sie hätten die Zimmerdecken so verkleidet, sondern der ursprüngliche Eigentümer des Mietshauses. Da die Mieter den geforderten Rückbau ablehnten, ließ die derzeitige Vermieterin die Deckeneinbauten selbst entfernen. Anschließend verklagte sie die Ex-Mieter auf Kostenersatz in Höhe von etwa 1500 Euro.

Darauf hätte die Hauseigentümerin nur Anspruch, wenn feststünde, dass die Einbauten von den Mietern stammten, urteilte das Amtsgericht Herne (Az. 145/19). Während der langen Mietzeit des Ehepaares hätten sich mehrere Hauseigentümer abgewechselt. Natürlich sei es schwierig, nach so langer Zeit und einigen Wechseln zu beweisen, wer die alten Holzdecken und Styroporplatten angebracht habe.

Doch auf diese Problematik hätte sich die Vermieterin beim Erwerb des Hauses einstellen können. Schriftliche Belege habe das Ehepaar auch nicht mehr gehabt. Die ehemaligen Mieter hätten aber jedenfalls sehr überzeugend geschildert, wie und wann der frühere Eigentümer die Decken verkleidet habe. Und diese Darstellung zu widerlegen, sei der Hauseigentümerin nicht gelungen. Online-Urteile.de

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