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Nur ein wenig Überwachung
Bundesamt für Verfassungsschutz stuft AfD offenbar als Verdachtsfall ein
Es ist skurrile Situation: Mehrere Medien berichteten am Mittwoch übereinstimmend, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD zum rechtsextremen Verdachtsfall erklärt. BfV-Präsident Thomas Haldenwang habe die 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz darüber informiert, dass dieser Schritt bereits am 25. Februar vollzogen worden sei. Auf eine offizielle Bestätigung dieser Nachricht durch den obersten Geheimdienstchef wird die Öffentlichkeit jedoch vorerst vergeblich warten. Grund dafür ist eine juristische Auseinandersetzung zwischen der AfD und dem BfV. Die Partei hatte bereits im Januar zwei Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht – einerseits, um zu verhindern, als Verdachtsfall eingestuft zu werden und andererseits, um zu erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Entscheidung öffentlich machen darf.
Genau das ist nun der Knackpunkt: Um die juristische Aussicht auf Erfolg nicht zu gefährden und das Verfahren keinesfalls unnötig in die Länge zu ziehen, verpflichtete sich das Bundesamt bis zum Ende des Prozesses, keine Auskunft darüber zu geben, ob die gesamte AfD inzwischen als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet wird.
Trifft dies zu, dürfte der Inlandsgeheimdienst die Partei mit nachrichtlichendienstlichen Mitteln observieren, also beispielsweise Telefone abhören oder V-Leute einsetzen. Doch auch hier hat sich das BfV vorerst selbst Ketten angelegt: Teil der Verpflichtung gegenüber den Kölner Richter*innen ist die Zusage, vorerst keine gewählten AfD-Mandatsträger*innen aus den Landesparlamenten, dem Bundestag und auf europäischer Ebene ins Visier zu nehmen. Einfache Parteimitglieder als auch Kommunalpolitiker*innen dürften dagegen überwacht werden.
Als kompliziert stellt sich Sachlage in jenen Fällen heraus, in denen es um Mandatsträger*innen geht, die dem seit vergangenen Jahr formal aufgelösten »Flügel« nahestanden. Den völkisch-nationalistischen Zusammenschluss hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz unabhängig von der Gesamtpartei bereits vergangenen Sommer zur »erwiesenen extremistischen Bestrebung« erklärt – der nach dem Prüf- und dem Verdachtsfall höchstmöglichen Einstufung.
Das Problem: Da es für den »Flügel« keine Mitgliederlisten gab und dieser sich als lockerer Zusammenschluss organisierte, ist eine klare Zuordnung seiner Unterstützer*innen nicht immer möglich. Diese ist im Einzelfall aber aktuell entscheidend dafür, ob ein AfD-Mitglied mit nachrichtendienstlichen Mittel überwacht werden könnte – besonders dann, wenn es sich um gewählte Abgeordnete handelt.
Die Meldung über eine wahrscheinliche Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall löste in der AfD erwartbare Reaktionen aus. Die beiden Bundessprecher Jörg Meuthen und Tino Chrupalla kritisierten in einer Erklärung, warum Medien von einer Entscheidung des BfV erfahren konnten, obwohl der Geheimdienst sich zum Stillschweigen verpflichtete. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, behauptete, der Verfassungsschutz agiere »in der Frage der AfD rein politisch«.
Unabhängig von der Meldung am Mittwoch hatte die Partei bereits Ende Februar einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Wann ein endgültiges Urteil fällt, ist indes offen. Es ist durchaus möglich, dass in der Sache abschließend erst nach der Bundestagswahl im Herbst entschieden wird. »Rein politisch«, wie Weidel behauptet, ist das Agieren des BfV allerdings nicht. Grundlage ist ein etwa 1000 Seiten umfassendes Gutachten, in dem seit 2019 Belege für mögliche rechtsextreme Bestrebungen gesammelt wurden.
Wie sinnvoll eine Überwachung der AfD durch den Geheimdienst tatsächlich ist, daran gibt es auch von linker Seite erhebliche Zweifel. »Um zu merken, dass die AfD ein durchgehendes Rechtsextremismusproblem hat, braucht man keinen Verfassungsschutz«, erklärte etwa der Linken-Politiker Jan Korte. Noch deutlicher wurde sein hessischer Parteigenosse Jan Schalauske. Seit dem Auffliegen des NSU-Terrornetzwerks seien »viele haarsträubende Details zur Arbeit des sogenannten Verfassungsschutzes bekannt geworden«, warnte er. Der Geheimdienst trage den »Schutz der Verfassung zwar im Namen«, leiste diesen aber nicht.
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