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Bereit zum Enteignen

Linksfraktion berät Gesetzentwurf zur Wohnraumvergesellschaftung in Berlin

  • Claudia Krieg und Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 4 Min.

Für die Berliner Linkspartei scheint die Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin keine Frage des Ob, sondern lediglich des Wann und Wie zu sein. Dabei ist noch gar nicht klar, ob die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen mit ihrem Volksbegehren, für das derzeit fleißig Unterschriften gesammelt werden, im September dieses Jahres erfolgreich sein wird. Falls doch, will man schnell bereit sein, die Umwandlung von profitorientierten in gemeinwohlorientierten Wohnraum auch umzusetzen. Die Linke, die das Vorhaben als einzige Partei von Beginn an unterstützt, hat dafür nun einen ersten Gesetzesentwurf zur Vergesellschaftung erarbeitet, der am Samstag auf einer zweitägigen Online-Fraktionsklausur vorgestellt wurde.

Grundlage für die Überführung von privatwirtschaftlich organisierten Wohnungsbeständen mit mehr als 3000 Wohnungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Vergesellschaftung von »Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln« gegen Entschädigung, wie sie der Artikel 15 des Grundgesetzes vorsieht, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Steffen Zillich, den Abgeordneten erklärte. Die Höhe der Entschädigung soll dabei unter dem Marktwert liegen und keine Spekulationsgewinne enthalten.

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Mit Sebastian Schneider hatte sich die Linke juristische Expertise eingeladen, die dieser sonst Deutsche Wohnen & Co enteignen zur Verfügung stellt. Diese arbeitet selbst an einem Vergesellschaftungsgesetz. Schneider bescheinigte dem Linke-Entwurf derzeit noch das Stadium eines »Gerüsts«. Um daraus ein scharfes Gesetz werden zu lassen, müsse vor allem bei der Frage der Anstalt öffentlichen Rechts, die die Bestände verwalten und vermieten soll, nachgeschärft werden. Die Anstalt soll demokratisch von Bürger*innen und Mieter*innen geführt werden und nicht profit-, sondern gemeinwohlorientiert arbeiten - so will es auch Deutsche Wohnen & Co enteignen. Schneider ist überzeugt, dass die soziale Wohnraumversorgung Berlins diese Aufgabe nicht übernehmen kann, weil sie nicht im Bereich der Bewirtschaftung arbeiten kann. Es müsse daher eine neue Anstalt mit explizit diesem Auftrag gegründet werden, so Schneider.

Auch ein Einzelfallgesetz, laut dem jedes Flurstück einzeln geprüft werden müsste, wie es der Entwurf der Linken vorsieht, ist in seinen Augen von Nachteil: »Man kann ja nicht erwarten, dass ein einzelner Abgeordneter 10 000 Flurstücken hinterher recherchiert.« Rechtssicherheit berge nur ein allgemeines Vergesellschaftungsgesetz, in dem auch die Entschädigungsfrage festgelegt ist. Sebastian Schlüsselburg sieht das anders. Laut dem rechtspolitischen Sprecher wäre ein Einzelfallgesetz vom Grundgesetz gedeckt, auch wenn von den Gegner*innen der Vergesellschaftung sicherlich »alles in Anschlag gebracht« werde, um das zu verbieten. Man betrete »juristisches Neuland«, so Schlüsselburg, und sei gut beraten, »sehr viel Gehirnschmalz« in die Sache hineinzulegen. Wenn es klappt, dann werde es »ein ganz großes Ding für die ganze Republik«, gibt der Jurist die politische Stoßrichtung vor.

Neben der Diskussion des Entwurfs ging es auf der zweitägigen Klausur auch um die Frage, welche Lösungen die Linke für die Bewältigung der Pandemie und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen in der Hauptstadt hat. Dass beide Punkte aufs engste miteinander verknüpft sind, illustrierte Sozialsenatorin Elke Breitenbach am Beispiel des Problems der Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Menschen. Dies sei schon längst nicht mehr allein Aufgabe der Sozialverwaltung, sondern verstärkt auch der für Stadtentwicklung und Wohnen. Hier müsse man stärker zusammenarbeiten, fordert die Senatorin. »Sozialpolitik ist auch Wohnungspolitik, ist der Mietendeckel, aber es ist auch mehr.« Es gehe darum, »die Ärmsten der Armen, die überhaupt keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben«, zu unterstützen und in einer guten Wohnung unterzubringen.

Dass dies nicht nur sozial geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist, verdeutlicht Gernot Klemm, Sozialstadtrat in Treptow-Köpenick. Er müsse in seinem Bezirk jährlich 2000 wohnungslose Menschen unterbringen, berichtet Klemm. Etwa 300 von ihnen könne man in Wohnungen vermitteln. Für den Großteil bleibe aber nur der Weg in die Obdachlosenunterkunft. »Ein junger wohnungsloser Mann, der Schichtdienst arbeitet, muss nun für einen Platz im Zweibettzimmer im Monat 750 Euro zahlen - viel mehr, als er für eine angemessene Mietwohnung hinlegen würde«, erklärt Klemm. Im Fall einer vierköpfigen von Wohnungslosigkeit betroffenen Familie, die in einer Unterkunft nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) leben müsse, könne man von 3000 Euro ausgehen. Und das möglicherweise über viele Jahre, weil die Aussichten, aus den bezirklichen ASOG-Unterkünften herauszukommen, begrenzt sind. »Gute Unterbringung ist nicht nur menschenwürdig, sie spart auch Geld«, lautet Klemms pragmatisches Fazit.

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