Nur Bewährung für waffenhortenden KSK-Soldat

Trotz Sprengstoff und rechtsnationalen Schriften: Ein Mitglied einer Bundeswehr-Eliteeinheit kommt mit einer Bewährungsstrafe davon

  • Nina Böckmann, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Landgericht Leipzig hat die Strafkammer am Freitagnachmittag das Urteil gegen einen ehemaligen Elitesoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr verkündet. Zwei Jahre Freiheitsstrafe - die aber auf Bewährung ausgesetzt wird. Dem 46-jährigen Philipp S. wurden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz nachgewiesen, nachdem in seinem Garten ein Waffenversteck gefunden worden war.


»Herr S. steht auch nicht über dem Gesetz«

Detailfragen zu den Umständen sowie zur Motivation hinter dem Vergehen blieben indes weiter unbeantwortet. Der Angeklagte, der bis zur Durchsuchung seines Grundstücks im Mai 2020 selbst Ausbildungsleiter beim KSK war, hatte in einer Einlassung zu Prozessbeginn angegeben, die Munition aus Angst vor wiederkehrenden Engpässen abgezweigt zu haben. Der vorsitzende Richter am Landgericht, Jens Kaden, äußerte bereits an vergangenen Verhandlungstagen Zweifel an den Aussagen des Soldaten: »Dass ihre ganze Erklärung irrational und seltsam ist, haben wir hier schon gesagt,« so Kaden bei der Urteilsverkündung. Zwar operiere das KSK im Verborgenen und dessen Mitglieder unterliegen einem besonderen Schutz, dennoch, so Richter Kaden: »Das KSK steht nicht über dem Gesetz und auch Herr S. Nicht«. Besonders widersprüchlich sei laut Richter die Nicht-Inanspruchnahme der nunmehr bekanntgewordenen Amnestie beim KSK. Der Angeklagte hatte dies mit Misstrauen gegenüber den Vorgesetzten begründet. Stattdessen habe dieser die Munition sowie das Sturmgewehr AK-47, welche er nach eigenen Angaben zunächst in einer Kiste im Keller der 2. Kompanie des KSK gesammelt habe, nach Bekanntwerden interner Ermittlungen nicht etwa straffrei eingereicht, sondern diese stattdessen vom baden-württembergischen Calw bis nach Nordsachsen geschafft. Dort vergrub er diese – unter anderem mit Hilfe seines damals 15-jährigen Sohnes. Einen gezielten Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sieht die Strafkammer des Landgerichtes daher als gegeben.


Rechtsnationale Gesinnung

Intern ermittelt wurde im Jahr 2017 aufgrund der Vorkommnisse auf einer Abschiedsfeier eines KSK-Kompaniechefs. Bei dieser wurde der Hitlergruß gezeigt und Rechtsrock gehört. Auch S. war Gast auf dieser Feier. Von besonderem Interesse waren daher neben dem Sprengstoff, dem Sturmgewehr AK-47 und der Munition die ebenfalls sichergestellten NS-Devotionalien, die ebenfalls bei der Durchsuchung im Mai entdeckt wurden, darunter rechtsextreme Zeitschriften, T-Shirts der bei Rechtsextremen beliebten Szenemarke Thor Steinar sowie ein SS-Liederbuch. Obskur wirkte die Bezugnahme des Strafverteidigers Klein auf dieses. So zitierte er unter anderem aus dem »Panzerlied« und gab an, auch er würde ein solches Buch aufbewahren, hätte er es etwa im Nachlass seines Opas gefunden. Die politische Gesinnung des Angeklagten zu entschärfen war zuletzt immer wieder Teil der Verteidigungsstrategie. Dennoch, so urteilte der Richter am Freitag, gebe es genügend Anhaltspunkte für eine rechtsnationale Haltung des Angeklagten. Und auch das Korpsgeist, an die Wehrmacht angelehnte soldatische Tugenden und deren Glorifizierung Teil der problematischen Gegebenheiten bei Bundeswehr und KSK seien, gab Kaden zu bedenken. Trotzdem haben die Ermittlungen keine Hinweise auf ein rechtsextremes Netzwerk oder eine geplante Gewalttat ergeben. Eine Beurteilung als rechtsextremen Gefährder können man somit nicht vornehmen. In der kommenden Woche wird das Urteil rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Wird der Schuldspruch rechtskräftig, muss Philipp S. die Bundeswehr verlassen. Strafverteidiger Andrej Klein gab dennoch an, sein Mandat werde das Urteil vermutlich anerkennen. Ron Franke, der Vertreter der Generalstaatsanwalt Dresden, wollte sich nach Prozessende nicht zum Urteilsspruch äußern.

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