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VVN-BdA jetzt doch wieder gemeinnützig
Das Berliner Finanzamt rudert zurück und gewährt ab 2019 dem Verein für Nazi-Verfolgte die Gemeinnützigkeit
Monatelang hatte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. (VVN-BdA e. V.) auf einen Bescheid über den Status ihrer Gemeinnützigkeit gewartet. »Nach eingehender Prüfung«, teilte das Finanzamt für Körperschaften I am Mittwoch mit, könne die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2019 wieder gewährt werden.
Ursprünglich entzog das Berliner Finanzamt dem Verein rückwirkend bis 2016 den gemeinnützigen Status, weil der bayrische Verfassungsschutz die VVN-BdA in einem Bericht als »extremistische Organisation« aufführte. Diese Einstufung wurde im Verfassungsschutzbericht 2019 für den Bundesverband nicht mehr vorgenommen. Die Landesgeschäftsstelle des antifaschistischen Verbandes in Bayern gilt noch immer als extremistisch. Weil dies aber nicht mehr für den Bundesverband gilt, gab das Finanzamt Berlin wieder grünes Licht.
Der Verein zeigte sich zuversichtlich, auch bald eine positive Nachricht für die Jahre 2016 bis 2018 zu erhalten. Für die VVN-BdA hätte der Wegfall der Gemeinnützigkeit hohe Steuernachzahlungen als Konsequenz.
Die Entscheidung traf vor allem in der linken Szene auf Zuspruch. Auch etliche Politiker*innen hatten sich mit dem Verein solidarisiert. So schrieb Dietmar Bartsch,Vorsitzender der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, zu der Entscheidung auf Twitter: »Antifaschismus ist gemeinnützig. Antifaschismus ist Bürgerpflicht. Nie wieder!« Manuela Schmidt, Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin, freute sich, »dass der erste Schritt getan ist.« Sie erwarte, dass »auch der zweite Teil zeitnah folgt und auch für die Jahre 2016-2018 die Gemeinnützigkeit anerkannt wird.«
Für die Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung« erklärte der Vorstand Stefan Diefenbach-Trommer, dass der durchaus positiv zu bewertende Bescheid des Finanzamtes das grundsätzliche Problem jedoch nicht löse. Natürlich müssten gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen der Rechtsordnung und der Menschenrechte bewegen, aber es dürfe nicht sein, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins von politischen Bewertungen abhängig ist. Die Arbeit des VVN-BdA werde davon beeinflusst, wie ein Landesamt für Verfassungsschutz seine Arbeit einstuft, bemängelte Diefenbach-Trommer in einer Presserklärung. Mehr als 180 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren.
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