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Nazigewalt: Aufarbeitung in Zeitlupe

Prozess gegen drei Mitglieder der rechten Hooligan-Gruppe »Faust des Ostens« in Dresden eröffnet

  • Kai Budler
  • Lesedauer: 3 Min.

Es hat sehr lange gedauert: Zehn Jahre nach einem brutalen Angriff auf etwa 15 Migranten in Dresden hat am Montag der Prozess gegen drei mutmaßliche Rädelsführer der Hooligan-Gruppierung »Faust des Ostens« (FdO) begonnen. Die Beschuldigten müssen sich vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden verantworten. Die Staatsanwaltschaft Dresden, die schon vor siebeneinhalb Jahren Anklage erhoben hatte, wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und schweren bandenmäßigen Diebstahl vor. Zum Auftakt wurde die Anklage verlesen.

Demnach haben Felix K. (30) und Florian M. (31) die Gruppe am 20. April 2010, also am »Führergeburtstag«, in einem Lokal unweit des Dresdner Stadions mitgegründet. Veit K. (37) hat demnach später deren Führung übernommen. Zweck von FdO seien Angriffe auf Anhänger anderer Fußballmannschaften vor allem aus dem Westen, aber auch auf Polizisten und Ausländer im Umfeld von Spielen des damaligen Zweitligisten Dynamo Dresden gewesen. Gewaltorientierung und -ausübung seien als Selbstzweck und probates Mittel angesehen und zumindest billigend in Kauf genommen worden, sagte der Staatsanwalt am Montag. Die FdO-Mitglieder einte nach seiner Überzeugung rechtsradikales, ausländerfeindliches Gedankengut, das sich im Hitlergruß oder Wendungen wie »Blood and Honour«, »Ruhm und Ehre« sowie abwertenden Bezeichnungen für Migranten äußerte.

Zeitweise wurden der Gruppe etwa 200 Mitglieder zugerechnet. Im Prozess geht es unter anderem um rassistische Überfälle wie jenen im April 2011, bei dem drei Personen verletzt und laut Gericht »ausländerfeindliche und rechtsradikale Parolen« gerufen wurden.

Eine Großrazzia sollte 2012 die Serie der von FdO-Hooligans begangenen Straftaten beenden. Etwa 130 Beamte durchsuchten 17 Wohnungen von 14 Personen, die verdächtigt wurden, an Übergriffen und anderen Delikten beteiligt gewesen zu sein. Gegen fünf mutmaßliche Köpfe folgten ein Jahr später Anklagen. Die FdO-Mitglieder ließen sich indes weder durch die Razzien noch durch die Anklageerhebung beeindrucken. Zwei Jahre später beteiligten sich Personen aus dem Netzwerk an den Zerstörungen und Attacken im Leipziger Stadtteil Connewitz, im August 2016 überfielen Hooligans aus denselben Strukturen beim Stadtfest Dresden eine Gruppe irakischer Männer und verletzten vier von ihnen schwer. Die Polizei hatte den Überfall zunächst als »typisch für Volksfeste dieser Art« beschrieben.

Ein weiteres mutmaßliches FdO-Mitglied galt als Rädelsführer der rechtsterroristischen »Gruppe Freital«, die 2015 unter anderem Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und Linke verübte. Seitens der zuständigen Kammer des Landgerichts hieß es lange, die Hauptverhandlung könne »wegen vorrangig zu behandelnder Haftsachen« nicht terminiert werden. Um die Vorwürfe nicht verjähren zu lassen, wurde im August 2018 immerhin die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Verfahren gegen zwei Beschuldigte wurden aber eingestellt. Ob der Prozess mit seinen bis zum 19. Juli angesetzten 20 Verhandlungstagen zur vollständigen Aufklärung beiträgt, ist zweifelhaft. Denn etliche Zeugen dürften Schwierigkeiten haben, die Ereignisse vor zehn Jahren präzise zu schildern. Stattdessen könnte die lange Verfahrensdauer zu milden Strafen führen.

Die Kammer sowie die Verteidiger der Angeklagten zogen sich nach der Anklageverlesung zu einem Vorgespräch zurück. Laut einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im sächsischen Landtag drohen die ersten Taten im April zu verjähren.

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