- Politik
- Mietenwahnsinn
Zahl der Sozialwohnungen im Osten sinkt stark
Caren Lay: Mittel für den sozialen Wohnungsbau müssen dringend erheblich aufgestockt werden
Berlin. Die Zahl der Sozialwohnungen in den ostdeutschen Bundesländern ist innerhalb von vier Jahren um knapp 43 Prozent gesunken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Caren Lay, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach schrumpfte der Bestand an Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung trotz der Fertigstellung neuer Sozialwohnungen zwischen Ende 2015 bis Ende 2019 von 102.116 Wohnungen auf dann nur noch 58.604 Sozialwohnungen.
Am stärksten war der Rückgang in diesem Zeitraum den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt (über 70 Prozent), wo Ende 2019 nur noch 3510 Sozialwohnungen übrig waren. Auch in Brandenburg sank die Anzahl dieser Wohnungen um mehr als 50 Prozent auf 24.850 Wohnungen. In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern lag der Rückgang bei jeweils rund 27 Prozent. In Sachsen blieb der Bestand seit 2015 relativ stabil, allerdings auf eher niedrigem Niveau: Ende 2019 gab es im Freistaat noch 11.469 Sozialwohnungen.
Kampf um Mietenstopp in Potsdam
Mit Demonstrationen, Petitionen und Initiativen wehren sich Bürger gegen ausufernde Wohnkosten
»Längst ist der Mietenwahnsinn auch in Ostdeutschland angekommen«, sagte Lay. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau müssten dringend erheblich aufgestockt werden.
Gab es in der alten Bundesrepublik noch fast vier Millionen Sozialwohnungen, waren es Ende 2019 nur noch rund 1,14 Millionen. Allein in jenem Jahr wurden in Deutschland 25.565 neue Sozialwohnungen gebaut, während parallel dazu 64.456 Wohnungen aus der Sozialbindung fielen.
Bei Sozialwohnungen sind die Mieten staatlich reguliert. Nur Menschen, bei denen die Behörden einen besonderen Bedarf sehen, dürfen dort wohnen. Allerdings fallen Wohnungen nach einer bestimmten Zeit aus der »Bindung« und können dann normal am Markt vermietet werden. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder für den Bau von Sozialwohnungen zuständig. In dieser Legislaturperiode stellt der Bund den Ländern dafür fünf Milliarden Euro bereit. dpa/nd
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