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Änderungen gehen nicht weit genug

Gesundheitsgesetzentwurf sorgt für Kritik - Interessen von Pflegekräften nicht berücksichtigt

Am Dienstag fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein »Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz« statt. Mit diesem soll die Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessert werden. Der Entwurf sieht unter anderem neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss und mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor. So sollen etwa in Zukunft die Belange von Kindern und Jugendlichen in der Hospizarbeit mehr Berücksichtigung finden.

Durch die Änderungen sollen auch die Krankenversicherten entlastet werden. Beispielsweise wird der Anspruch auf eine Zweitmeinung auf weitere planbare Eingriffe erweitert. Zudem sollen Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von einer Ermessens- in eine Pflichtregelung umgewandelt werden. Festgelegt wird außerdem, dass Menschen unabhängig vom Geschlechtseintrag bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf entsprechende Leistungen haben. Für Patienten mit starkem Übergewicht wird ein strukturiertes Behandlungsprogramm eingeführt.

»Es beinhaltet viele wichtige Details, geht allerdings keine Grundsatzfragen an«, schreibt der Sozialverband VdK zu dem Gesetzesentwurf in einer Stellungnahme. Bei dem Krankengeld, der Privaten Krankenversicherung, der Krankenhausplanung und der Notfallversorgung seien grundsätzliche Reformen notwendig.

Die Linksfraktion forderte in einem Antrag, dass die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) gemeinnützig ausgestaltet werden müsse. Die UPD habe mehr als 50 000 Beratungen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie durchgeführt. »Der Bedarf an einer fundierten und unabhängigen Beratung ist enorm«, so die Linken-Abgeordneten in dem Antrag. Die niedrigschwellige persönliche Erreichbarkeit und das Vertrauen in die Patientenorientierung der Beratung seien gerade für vulnerable Patientengruppen entscheidend. »Die Übertragung der UPD an die Tochterfirma eines gewinnorientierten Unternehmens im Jahr 2015 hat dieses Vertrauen erschüttert und die Erreichbarkeit vor Ort verschlechtert.«

Auch Abgeordnete der Grünen-Bundestagsfraktion fordern in einem Antrag eine andere Ausrichtung der UPD: »Im Vergaberecht sind nicht zentrale Eignungskriterien wie die Unabhängigkeit und Neutralität der Bewerberinnen und Bewerber maßgeblich, sondern es zählen überwiegend ökonomische Aspekte.«

Die Gesetzesanhörung wurde von Pflegekräften zum Anlass genommen, auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen. »Für ihre Forderungen nach mehr Personal und Entlastung machen sich Beschäftigte heute bundesweit mit Aktionen vor den Kliniken stark«, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. »Pflegepersonen brauchen jetzt das klare Signal der politisch Verantwortlichen, dass sich ihre Arbeitssituation absehbar verbessert«, so Bühler.

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