Jetzt schnell Geschenkgutscheine einlösen
verbraucherzentrale brandenburg rät
Uta S. war stinksauer: »Meine Enkelkinder haben nichts für ihre Gutscheine im Wert von 75 Euro bekommen«, erzählt die Potsdamerin. Sie gehörten zu den ersten Kunden, die mit Wiedereröffnung des Einzelhandels in der vergangenen Woche in den Räumen von SPIELE MAX standen.
Doch es kam anders als gedacht: Der Spielwarenhändler mit über 70 Filialen in 15 Bundesländern ist inzwischen insolvent. Der Kundin wurde daraufhin nur ein Rabatt in Höhe der 75 Euro bei einem Wareneinkauf von 212,50 Euro eingeräumt. Denn die Einlösung der Gutscheine wurde wegen der Insolvenz abgelehnt.
»Leider zu Recht«, wie der Rechtsreferent Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt. »Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf der Gutschein nicht mehr eingelöst werden«, sagt der Rechtsexperte. Der Wert von Gutscheinen könne nur als Forderung im Insolvenzverfahren »zur Tabelle« angemeldet werden.
Ist das Vermögen verwertet und das Verfahren abgeschlossen, erhalten alle Anspruchsinhaber*innen lediglich einen Anteil auf ihre Forderung. »Der Anteil liegt meist bei unter fünf Prozent des Gutscheinbetrages«, ergänzt Bartel.
Gutscheinfristen verlängern sich
Noch ein Hinweis: Sollten ältere Gutscheine während des Lockdowns abgelaufen sein, so heißt das nicht, dass diese nicht mehr eingelöst werden können. »War die Einlösung wegen der Pandemie und deshalb geschlossener Geschäfte nicht möglich, verlängert sich die Frist nach unserer Ansicht um diesen Zeitraum«, sagt Robert Bartel. Er rät in solchen oder anderen Fällen, in denen die Einlösung wegen einer abgelaufenen Frist abgelehnt wird, sich von den Verbraucherzentralen beraten zu lassen. VZB/nd
Ratsuchende können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden: telefonische Beratung nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder per E-Mailberatung unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.