Die Verlockungen der Bausparkassen sind groß, aber dahinter lauern Tücken

Erhöhung der Wohnungsbauprämie seit Jahresbeginn

  • Lesedauer: 2 Min.

Alleinstehende können nunmehr pro Jahr 25 Euro mehr an Prämie erhalten, maximal jedoch nur 70 Euro pro Jahr. Eheleute erhalten das Doppelte. Das hat umgehend die Bausparkassen auf den Plan gerufen. Sie werben massiv mit dieser Erhöhung der Einkommensgrenzen und der höheren Förderung für einen Neuabschluss ihrer Verträge. Doch was bringt es einzelnen Sparern?

Sollte man auf Grund der höheren Wohnungsbauprämie einen neuen Bausparvertrag abschließen? Ist es durch die Abschlussgebühr und durch jährliche Servicegebühren und der bekanntlich niedrigen Guthabenverzinsung überhaupt ratsam, einen neuen Bausparvertrag abzuschließen? Ist es wirtschaftlich sinnvoll, für Kinder einen Bausparvertrag zur Vorsorge als Sparplan abzuschließen?

Mit diesen und weiteren Fragen zum Bausparen können sich Ratsuchende an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) wenden. Um die Fragen der Verbraucher beantworten zu können, wurden einzelne aktuelle Tarife unterschiedlicher Bausparkassen für die Ansparphase durchgerechnet.

Dazu Yvonne Röhling, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Diese Berechnungen haben gezeigt, dass Abschluss- und Kontoführungsgebühren einen Großteil der staatlichen Förderungen verschlingen. Ohne Wohnungsbauprämie reichen die Guthabenzinsen bei den aktuellen Tarifen nicht aus, die Gebühren zu decken.

Die Erhöhung der Wohnungsbauprämie macht das Sparen in einen neuen Bausparvertrag ohne späteren Kreditwunsch folglich nicht attraktiver. Nur für bereits bestehende Bausparverträge ist die Erhöhung der Wohnungsbauprämie tatsächlich ein Zugewinn.

Wichtig ist der Hinweis: Der Erhalt der Wohnungsbauprämie ist an die wohnwirtschaftliche Verwendung der Mittel aus dem Bausparvertrag geknüpft.vzsa/nd

Beratungen zum Thema rund um das Bausparen und zur Wohnungsbauprämie bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt online oder telefonisch an. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

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