Protestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden

Grundstückseigentümer kann gegen die Gerichtsentscheidung noch Berufung einlegen

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Aachen. Ein Protestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden. Eine entsprechende Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Aachen einer Mitteilung vom Freitag zufolge. Demnach muss der Eigentümer der Wiese sämtliche bauliche Anlagen entfernen und darf keine neuen Bauten errichten lassen. Auf dem Grundstück am Rande des Braunkohletagebaus haben Mitglieder der Bewegung »Hambi bleibt!« ein Camp mit mehreren provisorischen Gebäuden aufgebaut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der juristische Streit zwischen dem Eigentümer und dem Kreis Düren schwelt schon seit Jahren und hat schon mehrere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Auch mit dem Urteil im aktuellen Verfahren bestätigt das Verwaltungsgericht die Position des Kreises, der sich auf das gesetzlich verankerte Verbot von Bauten im Außenbereich stützt.

Die Kammer verwies darauf, dass das Protestcamp kein sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben sei. Zudem unterstrichen die Richter, dass sich der Kläger nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen könne, um das Verbot des Bauens im Außenbereich zu umgehen. Der Grund: Geschützt sei nur eine friedliche Versammlung ohne Waffen, wovon angesichts regelmäßiger gewalttätiger Aktionen und Straftaten im Bereich des Hambacher Forstes keine Rede sein könne, behauptete das Gericht.

Der Kläger kann nun noch juristisch gegen das jüngste Urteil vorgehen und einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster stellen. Bis zur Rechtskraft darf das Protestcamp nach Angaben eines Gerichtssprechers voraussichtlich zunächst stehenbleiben. Agenturen/nd

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