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Gegen Enteignung

Landwirt klagt gegen den drohenden Verlust seines Grundstücks für einen Tagebau

Lützerath, das ist die Frontlinie im Kampf gegen den Braunkohletagebau Garzweiler. 400 Meter sind es von dem Dörfchen bis zur Abbruchkante des Kohlelochs. Seit 15 Jahren wird das Örtchen umgesiedelt. Einer, der bisher geblieben ist und weiter bleiben möchte, ist der Landwirt Eckhard Heukamp. Am Freitag lud er gemeinsam mit seinem Anwalt Michael Terwiesche zu einer Pressekonferenz ein, auf der er eine Klage vorstellte. Er will damit das gegen ihn laufende Enteignungsverfahren anfechten.

Eckhard Heukamp berichtete, seine Familie lebe in der vierten Generation in Lützerath. Er ist der Meinung, dass kein Dorf mehr für Kohle abgebaggert werden muss: »Wir haben Alternativen, die Politik muss sie nur konsequenter nutzen.« Seine Klage sei auch stellvertretend für die anderen Dörfer, denen eine Umsiedlung drohe. Der Energiekonzern RWE habe noch genug Raum, um den Tagebau auslaufen zu lassen, ohne ein weiteres Dorf abzubaggern.

Anwalt Terwiesche ist Experte für Bergrecht. Bei der Klage gehe es um den Grundabtretungsbeschluss der Bezirksregierung Aachen, gegen den vor dem Verwaltungsgericht Aachen Widerspruch eingelegt wurde, erläuterte der Jurist. Die Enteignung Heukamps sei klar rechtswidrig, ist er überzeugt. 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Enteignungen nur gestattet sind, wenn sie einem Gemeinwohlziel dienen.

In diesem Fall wäre das die Sicherung der Energieversorgung. Da müsse allerdings von einer neuen Sachlage ausgegangen werden, etwa wegen des Kohleausstiegsgesetzes und der Klimaschutzgesetze. Die Braunkohleplanung aus den 1990ern könne nicht mehr Grundlage sein. Außerdem argumentiert Terwiesche mit dem »größeren Rahmen« gegen die Enteignung seines Mandanten. Insgesamt spreche in Gemeinwohlfragen wie Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Artenschutz mehr gegen den Braunkohleabbau als dafür. »Die öffentlichen Belange und die privaten Belange von Herrn Heukamp sprechen gegen eine Nutzung Lützeraths für den Tagebau«, stellte der Anwalt klar.

RWE möchte das Grundstück von Heukamp schon im November für den Kohleabbau nutzen. Dafür hat der Konzern einen Antrag auf sogenannte vorzeitige Besitzeinweisung gestellt. Der Konzern will also schon Fakten schaffen, bevor er Eigentümer des Grundstücks ist. Auch dagegen wehrt sich Heukamp.

Sein Anwalt hält den Antrag des Energieversorgers für unbegründet. Dafür brauche es eine »erhebliche Eilbedürftigkeit«. Faktisch müsse RWE nachweisen, dass die Stromversorgung in Deutschland zusammenbräche, wenn unter Lützerath keine Kohle abgebaut werden könne, erklärte Terwiesche.

Juristisch stehen im Rheinischen Revier also spannende Zeiten an. Eckhard Heukamp kann sich auf die Unterstützung der Klimabewegung verlassen. Seit dem vergangenen Sommer gibt es eine Mahnwache und ein Camp, die sich gegen den Tagebau richten. Ihr Ziel ist es, Lützerath zu halten. Hier soll Schluss sein für den fossilen Kapitalismus.

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