- Politik
- Kanzlei "DUNKEL RICHTER"
Enormer Anpassungsbedarf
Die Anwältin Katja Dunkel über Männerdominanz, Konservatismus und patriarchale Strukturen der deutschen Anwaltschaft
Zusammen mit Rebecca Richter haben Sie eine Kanzlei eröffnet, die sich auf die Vertretung von Frauen und LGBTQIA*-Menschen spezialisiert hat. Warum?
Uns kam die Idee, weil unsere Erfahrungen gezeigt haben, dass ein Großteil der Anwaltschaft immer noch männerdominiert ist. Dazu kommen viel Konservatismus und patriarchale Strukturen. Gleichzeitig fehlt es generell an Gründerinnen und weiblichen Führungskräften. Insgesamt sind Frauen in der Wirtschaftswelt deutlich unterrepräsentiert und werden in unseren Augen weniger gesehen, gehört und gefördert. Also dachten wir, wir gründen einfach selbst.
Katja Dunkel ist Rechtsanwältin. Zusammen mit Rebecca Richter hat sie im März die Medienrechtskanzlei „DUNKEL RICHTER“ in Berlin eröffnet. Die beiden richten sich explizit an Frauen und LGBTQIA*-Menschen und haben damit eine in der deutschen Anwaltschaft einzigartige Fokussierung. Warum diese so wichtig ist, erklärt Dunkel im Gespräch mit Birthe Berghöfer.
Unser Ziel ist es, die Szene der LGBTQIA*-Menschen und Frauen sichtbarer zu machen und vor allem, diesen Leuten einen geschützten Raum zu geben. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass queere Menschen oder Frauen sich in anderen Kanzleien teilweise nicht willkommen fühlten, bevor sie zu uns gekommen sind. Sie wollten sich von den Anwälten nicht beraten lassen, weil sie sich nicht wohl gefühlt haben. Das ist für uns ein Zeichen, dass der Zugang zum Recht für manche Personengruppen erschwert ist. Und das wollen wir ändern, deswegen unser Fokus auf Frauen und LGBTQIA*-Menschen.
Was sind das für Fälle, mit denen Sie sich überwiegend beschäftigen?
Wir sind auf Medienrecht ausgerichtet. Viele unserer Mandant*innen kommen aus der Filmbranche. Andere Themen, die an uns herangetragen werden, sind auch solche wie Diskriminierung am Arbeitsplatz, Hass im Netz und sexualisierte Gewalt - sprich Themen, mit denen unsere Zielgruppe öfter konfrontiert ist. Allerdings gibt es unsere Kanzlei erst seit Anfang März, daher kann ich noch nicht aus einer riesigen Bandbreite an Fällen erzählen. Wir freuen uns sehr, dass unser Konzept so einschlägt. Alle Anfragen, die wir bislang erhielten, sowie alle von uns betreuten Mandat*innen, waren tatsächlich ausschließlich Frauen und Menschen aus der LGBTQIA*-Szene.
Sie haben bei einem Businessplan-Wettbewerb mitgemacht und das Feedback bekommen, Ihre Fokussierung sei eine »fragwürdige Idee«. Haben Sie mit so einer ablehnenden Reaktion gerechnet?
Ehrlich gesagt überhaupt nicht. Der Wettbewerb läuft so ab, dass man zwei Bewertungen von zwei unterschiedlichen Juror*innen bekommt. Das erste Feedback war durchweg positiv, das zweite hätte nicht negativer ausfallen können. Es hieß, dass die Fokussierung auf einen begrenzten Mandant*innenkreis fragwürdig sei und, dass die Idee keine Zukunft habe. Der Juror begründete das damit, dass schwule und lesbische Menschen sich sicher nicht an eine solche Kanzlei wenden würden, gerade weil sie sich wünschen würden, »normal« behandelt zu werden. Dann verglich er unsere Idee noch mit der einer Zahnarztpraxis nur für übergewichtige Menschen. Das hat uns nicht nur sehr überrascht, sondern im ersten Moment auch getroffen. Andererseits zeigen genau solche Kommentare, dass wirklich noch viel zu tun ist und es nach wie vor Menschen gibt, die die Notwendigkeit geschützter Räume überhaupt nicht begriffen haben und sehen. Eigentlich hat der Juror mit seiner Kritik das Gegenteil erreicht: Wir machen nicht nur weiter, sondern fühlen uns noch weiter bestärkt und empowered, dass wir genau das Richtige tun.
Wie haben Sie auf die Absage reagiert?
Wir sind gerade noch im Austausch mit den Leuten des Wettbewerbs, wo wir genau diese Kritik äußern. Wir verstehen nicht, wie ein Juror in einem Wettbewerb, der auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, solche Kommentare von sich geben kann. Wir sind ja immer dankbar für konstruktive Kritik – aber diese empfinden wir als unqualifiziert. Das war ein Businessplan-Wettbewerb für eine Finanzierung und hier offenbart sich ein grundsätzliches Problem: Frauen, die Frauenthemen bedienen, und queere Menschen, die queere Themen bedienen, haben weniger Chancen auf eine Finanzierung.
Ihre Fokussierung auf eine Mandant*innen-Gruppe ist ungewöhnlich. Aber spielen Gleichberechtigung und moralische Verantwortung in anderen Kanzleien nicht auch eine Rolle?
Doch, natürlich spielen diese Werte auch in vielen anderen Kanzleien eine Rolle. Was uns aber besonders ausmacht ist, dass wir uns genau überlegen, welches Mandat wir annehmen und ob es unserer moralischen Verantwortung und unseren Werten entspricht. Welche Mandant*innen wollen wir wirklich vertreten? Da geht es nicht vorwiegend darum, möglichst viele Fälle zu generieren, sondern vielmehr, ob wir uns mit dem Fall, der Person und ihrer Vorstellung identifizieren können. Auch als Arbeitgeberinnen haben wir Visionen: Wir wollen Frauen und queere Menschen fördern, sie in Führungspositionen bringen und so auch die Arbeitswelt ein bisschen erneuern.
Wie viele sind Sie gerade in der Kanzlei?
Wir sind noch zu zweit. Wir haben aber bereits Anfragen von Kolleg*innen bekommen, die unsere Idee begeistert hat und die mitmachen wollen. Ja richtig, wir haben auch Anfragen von männlichen Kollegen erhalten. Das Schöne ist, dass sie nicht auf uns zukommen, weil wir eine neue Medienrechtskanzlei sind, sondern genau wegen unseres Fokus. Weil wir uns so positionieren, wie wir es tun. Wir sind momentan auch dabei mit verschiedenen Organisationen in einen Austausch zu kommen, die sich zum Beispiel gegen Hass im Netz einsetzen. Hier gibt es bestimmt viel Potential für eine Zusammenarbeit und einen Austausch von Erfahrungen.
Justitia mit der Augenbinde suggeriert, Rechtsprechung sei stets objektiv. Ist das Rechtswesen wirklich neutral?
Ich vertraue grundsätzlich auf das deutsche Rechtswesen, aber natürlich bieten Rechtsnormen Auslegungsspielräume. Das ist auch gut so, dass das nicht so starr ist. Aber teilweise sind Gesetze recht konservativ, weil sie seit Jahren nicht angetastet wurden. Die Gesellschaft verändert sich, aber das Recht bleibt oft nahezu unverändert. Da ist enormer Anpassungsbedarf, oft zum Nachteil von queeren Menschen. Das Abstammungsrecht ist eigentlich ein ganz gutes Beispiel: Zukünftig soll es möglich sein, dass ein Kind automatisch zwei Mütter hat, wenn diese bei der Geburt verheiratet sind. Eben wie bei heterosexuellen Ehen auch. Noch muss die eine Mutter ihr Kind allerdings adoptieren.
Auf Ihrem Instagram-Kanal klären Sie über Rechtslagen auf, beziehen aber auch Stellung zu aktuellen Ereignissen und Debatten. Ist das ungewöhnlich für Anwält*innen?
Ich denke schon. Wir glauben, dass viele sich vor einer sehr klaren Positionierung zu gesellschaftlichen Themen, wie wir das auf Instagram und Twitter machen, scheuen. Vielleicht, weil sie Neutralität bewahren möchten, private Meinung nicht mit Beruflichem mischen wollen oder Angst haben, potenzielle Mandant*innen abzuschrecken. Wir finden es durchaus stringent, dass wir unser Engagement für eine bestimmte Personengruppe auch auf Social Media zeigen.
Das sind sicher auch Plattformen, wo potentielle Mandant*innen aktiv sind.
Genau. So entsteht auch ein schöner Dialog: Es ist nicht so, dass wir einfach nur Sachen posten und dann hört man nichts mehr von uns. Wir tauschen uns mit Leuten aus. So bekommt man sehr viel mit, lernt was die Leute beschäftigt und kennt aktuelle Debatten im Netz. Und man ist auch nahbar. Menschen verlieren so ihre Berührungsangst zur Anwaltschaft. Viele Leute, gerade in unserer Zielgruppe wünschen sich von Ihrem rechtlichen Beistand, besser repräsentiert zu werden. Dadurch, dass wir sozusagen nah dran sind, verlieren die Menschen Berührungsängste. Man kommt direkt in einen Austausch, das finden wir toll.
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