Autonomie bis in den Tod?

Bundestagsabgeordnete wollen mehr Zeit für die Diskussion über die Suizidassistenz

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Mittwoch beschäftigte sich der Bundestag in einer Orientierungsdebatte mit dem Thema Suizidassistenz. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar vergangenen Jahres machte den Termin nötig. Die Karlsruher Richter hatten eine Formulierung im Paragraf 217 des Strafgesetzbuches für verfassungswidrig erklärt, wonach die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten sei. Gültig war das Verbot erst seit 2015. Mit dem eher liberalen Urteil vom Vorjahr wird nun der Weg zu einer Neuregelung begangen.

Hierfür liegen dem Bundestag drei fraktionsoffene Entwürfe vor. So haben sich einige Abgeordnete aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD auf einen relativ strengen Vorschlag geeinigt, der »für einen selbstbestimmten Sterbewunsch auch die Hilfe Dritter« zulässt. Jedoch dürfe es zugleich weder eine »staatliche Infrastruktur zur Suizidförderung noch ein Gütesiegel für Sterbehilfe-Vereine geben«. Deshalb wird in dem Ansatz für eine Lösung geworben, die eine geschäftsmäßige Suizidassistenz nur bei einem strengen Schutzkonzept zulässt; wird dieses verletzt, greift Strafrecht. Mindestens zwei Untersuchungen bei Fachärzten für Psychiatrie in »hinreichendem Abstand« sollen die Ernsthaftigkeit und »Freiverantwortlichkeit« des Entschlusses feststellen müssen, hinzu käme eine Wartefrist. Gleichzeitig solle festgeschrieben werden, dass Angehörige sich nicht strafbar machen, wenn sie Suizidassistenz leisten.

Diese Abgeordnetengruppe will zugleich Alternativen zum assistierten Suizid stärken, also den Zugang zu palliativer Versorgung am Lebensende, zu guter Pflege oder Psychotherapie. Initiiert wurde der Entwurf unter anderem von Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis90/Die Grünen) und Kathrin Vogler (Die Linke). Zu den Zeichnern zählt auch der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Eine andere Regelung schlagen Bundestagsabgeordneten um Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Die Linke) vor, die bereits Ende Januar ihren Gesetztentwurf in der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Damit Sterbewilligen die Möglichkeit zur Suizidassistenz offensteht, will die Gruppe das Betäubungsmittelgesetz ändern, um Ärzten ausdrücklich zu erlauben, tödlich wirkende Mittel zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Bedingung für das Rezept ist eine Beratung. Durch sie soll auch hier sichergestellt werden, dass der Sterbewunsch wirklich freier Wille ist. Staatlich finanzierte Beratungsstellen sollen hier tätig werden.

Ein dritter Vorschlag ähnelt dem der Gruppe um Helling-Plahr. Veröffentlicht wurde er von den Grünen-Politikerinnen Katja Keul und Renate Künast. Auch hier sollen Ärzte Sterbewilligen ein Rezept ausstellen können. Beratungspflicht und Wartefrist soll es nur für nicht schwer Kranke geben. Bei schwer kranken Sterbewilligen lägen Beratung und Entscheidung in den Händen von Ärzten.

Teils widersprüchliche Positionen zum Rahmen für eine Suizidassistenz wurden in den vergangenen Monaten auch wieder von diversen gesellschaftlichen Gruppen geäußert. Anfang Mai will sich der Deutsche Ärztetag noch einmal mit dem Thema auseinandersetzen, unter anderem könnte die Musterberufsordnung geändert und das bisherige Verbot ärztlicher Suizidassistenz gestrichen werden. In der Berufsordnung soll weiterhin darauf hingewiesen werden, dass diese Form der Hilfe keine ärztliche Aufgabe sei. Zugleich werde eine Handreichung für Mediziner vorbereitet, deren Patienten Sterbewünsche äußern. Auch weil viele Ärzte und ihre Organisationen Suizidassistenz ablehnen, hatte das Verfassungsgericht schließlich einen Bedarf an geschäftsmäßiger Sterbehilfe erkannt.

Dilemma ohne Lösung. Ulrike Henning zur Diskussion über Suizidassistenz im Bundestag

Für die eher ablehnende Position der Religionsgemeinschaften kann die der Diakonie stehen, für deren Präsident Ulrich Lilie die Debatte erst dann ernstzunehmen sei, »wenn sie auch eine Debatte über den weiteren Ausbau der hospizlich-palliativen Versorgung am Lebensende ist«. Noch bis zum 25. Juni wäre Zeit, ein reguläres Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Ob das zustande kommt, ist fraglich, denn nicht aus allen Gruppen gibt es bislang Entwürfe. Vor allem CDU und Grüne fordern mehr Zeit.

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