»In Staub mit allen Feinden Brandenburgs!«

Über den Prinz von Preußen, die Forderungen nach Entschädigung der deutschen Adelsfamilie und die Volksinitiative »Keine Geschenke den Hohenzollern«

  • Simone Barrientos und Karsten Krampitz
  • Lesedauer: 12 Min.

Das Überflüssige zuerst: Die Geschichte der Hohenzollern ist nicht zuletzt eine Geschichte des Bieres. Auf der Internetseite der Königlich Preußischen Biermanufactur lesen wir, dass die Rolle des Bieres am Hof der Hohenzollern bislang nur in Ansätzen erforscht ist. Dennoch werde deutlich, »dass diesem Getränk als Genuss- und Nahrungsmittel auch in Brandenburg-Preußen eine große Bedeutung zukam«. Schon Friedrich Wilhelm I. sei ein großer Freund und Förderer deutscher Bierkultur gewesen. Friedrich dem Großen, seinem Sohn, habe er sogar aufgetragen, das Brauereihandwerk zu lernen. Und in der Kaiserzeit hätten die Herren am preußischen Hof gerne einen »Schlummertrunk« zu sich genommen … - Vor dem Hintergrund, dass einer der beiden Brauereieigentümer, namentlich Georg Friedrich Prinz von Preußen, derzeit in 80 Fällen vor Gericht gegen Journalisten, Politiker und Historiker prozessiert, sei hier eine rhetorische Frage vorsichtig formuliert: Kann es sein, dass der Deutsche Kaiser im heißen August 1914 so besoffen war, dass er Russland, Frankreich und Belgien den Krieg erklärte? Oder anders gesagt: Ist es denkbar, dass sein Ururenkel ein direkt unternehmerisches Verhältnis zur Geschichte haben könnte?

Georg Friedrich Prinz von Preußen, geboren 1976 in Bremen, möchte mit der Geschichte seiner Herkunft Geld verdienen, viel Geld. Dazu wird die Geschichte gefiltert. Was dabei herauskommt, ist gewissermaßen historisches Dünnbier, schal und muffig, mit dem man nach Belieben weichzeichnen kann. Und so wie der Alte Fritz zum Bierkenner verklärt wird, will im anderen Zusammenhang eine neue Erzählung die Hohenzollern und ihre Rolle beim Untergang der Weimarer Republik in ein besseres Licht rücken - weil es sonst vom Staat keinen Cent gibt.

Im aktuellen Streit um Ausgleichszahlungen für die nach sowjetischem Besatzungsrecht enteigneten Immobilien sowie um Rückgabe zahlreicher Gemälde, Skulpturen, Möbel, Bücher etc. - insgesamt liegt der Wert wohl im dreistelligen Millionenbereich - offenbart der Brauereibetreiber aus Potsdam das gleiche Geschichtsverständnis wie beim Verkauf seiner Biermarke: Nicht das tatsächlich Geschehene ist relevant, sondern woran »Seine Königliche Hoheit« erinnern will. Dem Großvater des Potsdamer Bierbrauers, namentlich Wilhelm von Preußen, ehedem bis zur unrühmlichen Flucht seines Vaters deutscher Kronprinz, wird eine Bedeutungslosigkeit angedichtet, die jeder seriösen Geschichtsforschung spottet. Denn im entgegengesetzten Fall, so die Potsdamer Verwaltungsrichter im gegenwärtig ruhenden Verfahren zur Auffassung kämen, dass der damals bevollmächtigte Vertreter des exilierten Ex-Kaisers der Nazidiktatur »erheblichen Vorschub« geleistet habe - und dafür spricht nach Ansicht der meisten Experten sehr viel! - erlöschen automatisch sämtliche Rückerstattungsansprüche für das von der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) enteignete Vermögen.

Kein Historikerstreit

Zur Frage, ob die in der Novemberrevolution 1918 gestürzte preußische Königsfamilie der Nazidiktatur »erheblichen Vorschub« geleistet hat - so die Schlüsselformulierung im Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 -, gibt es keinen grundsätzlichen Streit unter Historiker*innen - auch wenn sich immer wieder promovierte Lohnschreiber dafür hergeben, anderes zu behaupten, während kritische Stimmen mit einer Flut von Abmahnungen bedacht werden. (Und offenbar gibt es auch keine preußischen Tugenden mehr, jedenfalls nicht im »Haus Hohenzollern« - von wegen: »Lerne leiden, ohne zu klagen.«) Winfried Süß, Abteilungsleiter am Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam und einer der verklagten Historiker, sagt: »Hier werden tatsächlich Grundfragen der deutschen Zeitgeschichte vor Gerichten verhandelt.«

Gleiches gilt mittlerweile auch im Parlament: Bei der Expertenanhörung im Bundestag betonte Stefan Malinowski, dass die Zerstörung der Weimarer Demokratie »eines der wenigen konstanten Ziele des Kronprinzen« war. Zum selben Thema befragte »Die Zeit« Heinrich August Winkler, hierzulande eine Art emeritierter Großhistoriker. Winkler konstatiert: »Der Kronprinz hat allein dadurch, dass er Anfang April 1932 beim zweiten Gang der Reichspräsidentenwahl dazu aufgerufen hat, Hitler statt Hindenburg zu wählen, einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, Hitler im konservativen, kaisertreuen Deutschland salonfähig zu machen.« Und dabei ist es nicht geblieben: In der Zeit seiner terroristischen Machtbefestigung nach den nicht einmal mehr halbfreien Reichstagswahlen vom 5. März 1933 war Hitler auf die Zustimmung des konservativen Lagers angewiesen.

Weil die Legitimation durch Wahlen nur unzureichend erfolgt war, brauchte es weiterer Rechtfertigungen: Etwa des Charismas der Hohenzollern’schen Familientradition, die Vertreter der abgehalfterten Kaiserfamilie bereitwillig in den Dienst der Nazipartei stellten, so bei der »Reaktivierung des Preußenmythos am Tag von Potsdam« (Winkler). Unter den Ehrengästen, die dem »Führer« an jenem Tag nach der Wahl die Hand schütteln durften, waren auch die Söhne des letzten deutschen Kaisers. Das Foto ist legendär: In der Uniform der Totenkopfhusaren schenkt Wilhelm von Preußen Hitler ein joviales Lächeln, welches der Gefreite in Zivil mit entzücktem Augenaufschlag erwidert. »Das symbolische Kapital«, sagt Winkler, »das der Kronprinz durch seine Präsenz einbrachte (…), war für die Nationalsozialisten von außerordentlichem Wert. Wenn das keine erhebliche Vorschubleistung zugunsten des ›Dritten Reiches‹ war, was dann?«

Worum es aktuell geht

Nach der »Wiedervereinigung« 1990 beantragte das »Haus Hohenzollern« die Rückgabe sämtlicher ehemaliger Liegenschaften in den neuen Bundesländern. Dazu gehörten unter anderen das Schloss Rheinsberg, das Schloss Charlottenhof, die Villa Liegnitz und die Villa Quandt, einschließlich des dazugehörigen Inventars. Weil die Bodenreform in der SBZ von 1946 dank eines Vetos der ostdeutschen Verhandler bei den Gesprächen zur deutschen Einheit nicht rückgängig gemacht werden konnte, verabschiedete der Bundestag 1994 das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Dieses Gesetz ermöglicht es den Erben, vereinfacht ausgedrückt, Ausgleichszahlungen für die entzogenen Güter ihrer Vorfahren zu beziehen und enteignetes Inventar zurückzuerhalten - vorausgesetzt, die zwischen 1945 und 1949 »Enteigneten« hatten nicht, wie oben erwähnt, dem nationalsozialistischen System »erheblichen Vorschub« geleistet. Erst vor Kurzem verurteilte das Verwaltungsgericht Potsdam die Erben des Gutsbesitzers Bernd Graf von Arnim, die Ausgleichsleistungen in Höhe von 105 000 Euro zurückzuzahlen. denn wie erst jetzt bekannt wurde, befand sich gegen Ende des Zweiten Weltkriegs auf dem Gelände des Gutshofes ein Außenlager des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück. Die historische Quellenlage für diese juristische Klärung war erdrückend. In der »Causa Hohenzollern« wird sie es auch sein.

Auch Georg Friedrich Prinz von Preußen, der »Chef« der Hohenzollern-Erbengemeinschaft, hatte ein entsprechendes Formular ausgefüllt. Und tatsächlich: Der Antrag auf »Ausgleichsleistungen« wurde 2014 zunächst vom damaligen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Beeskow positiv beschieden. Um ein Haar hätte der spätere Brauereibetreiber aus Potsdam eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,2 Millionen Euro bezogen! Doch im Unterschied zu den Arnims war und ist die Verstrickung der Hohenzollern mit den Nazis im kollektiven Gedächtnis sehr präsent. Der Bescheid sprach sich herum, woraufhin der damalige Finanzminister Christian Görke (nicht zufällig: Die Linke) nunmehr das übergeordnete Landesamt um kritische Prüfung bat. Mit dem Ergebnis, dass der positive Bescheid kassiert wurde. Auf der zweiten Verwaltungsebene waren die Finanzjuristen zur Auffassung gekommen, dass die Hohenzollern, insbesondere der ehemalige Kronprinz Wilhelm von Preußen, dem nationalsozialistischen System »erheblichen Vorschub« geleistet hatten.

Grundlage dieser Bewertung waren die Gutachten der Historiker Stefan Malinowski und Peter Brandt. Der älteste Sohn Willy Brandts und bis zum Ruhestand Lehrstuhlinhaber an der Fernuniversität Hagen hat vor vielen Jahren eine Sozialgeschichte Preußens verfasst, sich aber auch als Historiker der Arbeiterbewegung einen Namen gemacht. Sein Kollege Stefan Malinowski ist, wie Gustav Seibt in der »Süddeutschen Zeitung« schreibt, »der unbestritten beste Experte zur Rolle des deutschen Adels im Dritten Reich«. Christopher Clark, Gutachter im Auftrag der Hohenzollern, sieht das inzwischen ähnlich und hat seine ursprüngliche Relativierung der Rolle des Kronprinzen zurückgenommen. Zuvor hatte bereits das zuständige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) in einer Stellungnahme die Auffassung des Landes Brandenburg bestätigt. Damit ist auch nach Auffassung des BADV eine Ausgleichszahlung ausgeschlossen. Aber auch das war kein Schlusspunkt in der Auseinandersetzung.

Seit August 2016 klagt der Prinz von Preußen gegen den negativen Bescheid des Brandenburger Finanzministeriums. Christian Görke dazu: »Kein Finanzminister, auch keine Finanzministerin kann diesen Bescheid zum Ausgleichsverfahren zurücknehmen. Er ist rechtmäßig und in der Welt. Georg Friedrich Prinz von Preußen kann nicht hoffen oder darauf setzen, dass dieser Bescheid durch eine politische Entscheidung zurückgenommen wird - egal welche Parteifarbe im Finanzministerium in Brandenburg regiert.« Sobald dieser Bescheid rechtskräftig wird, ist die direkte und indirekte Unterstützung des NS-Systems durch die Hohenzollern amtlich; die überwiegende Meinung der Historiker*innen wäre dann juristisch untermauert.

Ende der Geheimverhandlungen

Im Streit mit den Hohenzollern gibt es seit einigen Jahren noch eine zweite Konfliktlinie. Unabhängig von etwaigen Ausgleichszahlungen führten seit Mitte 2018 Vertreter*innen der Bundesregierung und der Länderregierungen von Berlin und Brandenburg Gespräche mit Anwälten der Erbengemeinschaft, die die Klärung angeblich ungeklärter Besitzverhältnisse aus dem Vertrag von 1926 zum Gegenstand haben. Dabei geht es um tausende Kunstwerke, Möbel und Memorabilia, die größtenteils in Museen in Berlin und Brandenburg ausgestellt sind. Vieles spricht dafür, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen beide Konfliktlinien miteinander verknüpfen will, um so auf außergerichtlichem Wege nicht nur Geld zu verdienen, sondern in einem Gesamtpaket den Unwürdigkeitsbescheid des Landes Brandenburg, also den amtlichen Beleg seiner historischen Familienschande, aus der Welt zu schaffen.

Vermutlich wäre ihm das längst gelungen, hätten nicht die »Potsdamer Neuesten Nachrichten«, »Der Tagesspiegel« und »Der Spiegel« die, man muss es so nennen, staatlichen Geheimgespräche mit den Hohenzollern publik gemacht. Und nicht nur das! ZDF-Satiriker Jan Böhmermann stellte die bis dahin vertraulichen Historikergutachten ins Netz und klärte die Öffentlichkeit über den eigentlichen Skandal auf: Die Bundesrepublik Deutschland debattiert mit der Sippe des Ex-Kaisers auf Augenhöhe! Deren Forderungen stellte Böhmermann dann die Entschädigungsklage gegenüber, die Vertreter der Herero und Nama für den Genozid der deutschen Kolonialmacht an ihren Vorfahren einlegten. Denn anders als beim Prinzen, dem Böhmermann »Eier aus Stahl« attestierte, will der deutsche Staat über die Ansprüche der Herero und Nama bislang nicht ernsthaft verhandeln.

Unwürdigkeitsklausel

Im Jahr 1994, bei den Beratungen zum Ausgleichsleistungsgesetz, wird wohl kein Abgeordneter im Bundestag geahnt haben, welches Gewicht der sogenannten Unwürdigkeitsklausel eines Tages zukommen würde, insbesondere dem Paragrafen 1, Absatz 4. Dem zufolge wird vom Anspruch auf Ausgleich ausgeschlossen, »wer dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblichen Vorschub geleistet hat«. Einer der damals federführend Beteiligten, der CDU-Abgeordnete Johannes Gerster, erinnerte sich vergangenes Jahr im Interview auf Spiegel.de, wie diese Klausel in das Gesetz kam: »Der Gedanke hat sich uns sehr schnell aufgedrängt, wenn wir diejenigen ausschließen, die sich im SED-Regime schuldig gemacht haben, dann müssen wir erst recht die ausschließen, die sich im NS-Staat schuldig gemacht haben. Und das betraf sehr wohl Adlige.«

Auf den damaligen stellvertretenden Unionsfraktionschef im Bundestag beruft sich auch Christian Görke von der Brandenburger Linkspartei. Gegenüber dem »nd« erklärt er: »Es war der Wille des Gesetzgebers, dass Personen, die dem Nationalsozialismus direkt oder indirekt erheblichen Vorschub geleistet haben, keine Kompensation, keine Ausgleichszahlung erhalten dürfen, also nicht entschädigt werden können.« Vergleichsverhandlungen, wie sie lange Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben, könnten aber genau das indirekt zur Folge haben. Sie umgingen den Willen des Gesetzgebers, dass bei der Gewährung von Ausgleichsleistungen durch den Staat die historische Verantwortung der Erblasser überprüft wird. Eine juristische Feststellung der erheblichen Vorschubleistung sei daher das einzig Richtige.

Darauf reagiert nun die Volksinitiative der Linkspartei »Keine Geschenke den Hohenzollern!«, die mit über 20 000 gesammelten Unterschriften den Landtag Brandenburg zwingt, sich mit dem Thema zu befassen. Sie erinnert an die KPD-Initiative von 1926 zum Volksentscheid über die Enteignung der Hohenzollern. Sophie Schönberger, Professorin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, sieht noch eine zweite Parallele zur Weimarer Republik: »Auch der Unwille, die gegenwärtige Auseinandersetzung mit den Mitteln politischer Gestaltung und des Rechts zu lösen, sowie das Verharren in der gedanklichen Kontinuität monarchischer Muster offenbaren in den aktuellen Verhandlungen eine geradezu gespenstische Wiederholung der Nachkriegsgeschichte.« Offenbar ist es zu viel verlangt, dass die CDU sich heute an die selbst beschlossenen Gesetze hält.

Wer hat uns verraten …

In der »Causa Hohenzollern« fällt vor allem die Geschichtsvergessenheit der in Bund und Brandenburg Regierenden auf. Restaurative Bauprojekte wie der Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses und der Garnisonkirche in Potsdam setzen geschichtspolitisch falsche Zeichen. »Offenbar geht derzeit die kritische Distanz zum Preußentum zunehmend verloren«, so Erhard Grundl, Mitglied des Bundestags für die Grünen, neulich in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«. Das hat er gut beobachtet. Auf Distanzlosigkeit deutet auch der Umstand, dass führende Sozialdemokraten im Jahr 2011 der Hochzeit des Preußenprinzen beiwohnten: Ministerpräsident Matthias Platzeck wie auch der Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs waren geladene Gäste. Dass der »Chef« der Hohenzollern sich bei seinem Entschädigungsantrag gute Chancen ausgerechnet haben muss, ja eine Zeit lang sogar meinte, im Schloss Cecilienhof wieder einziehen zu können, wundert bei diesen Verbindungen nicht.

Geschichte wiederholt sich nicht. Allerdings erinnert die Haltung der Brandenburgischen Finanzministerin Katrin Lange mitunter schon an die zahme Haltung preußischer Sozialdemokraten gegenüber den unverschämten finanziellen Forderungen der abgedankten Hohenzollern an die Weimarer Republik. Sie gestatteten dem Ex-Kaiser nicht nur die Mitnahme von etwa 60 Güterwaggons voll mit wertvollem Umzugsgut. Am Ende stimmte die SPD auch einem Vergleich zu, der der Familie des ehemaligen Kaisers etwa drei Fünftel ihres Millionenvermögens beließ und der so unklar formuliert war, dass er den Verhandlungsparteien bis heute zu schaffen macht. Der ein oder andere Waggon an Kunstschätzen könnte daher jetzt zum Vermögen der Hohenzollern womöglich hinzukommen - oder eben auch nicht.

Als im Januar bei der Anhörung im Brandenburger Landtag die bereits zitierte Juraprofessorin Sophie Schönberger nach einem möglichen Prozessrisiko gefragt wurde, prognostizierte sie: »Beim Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz sehe ich ein geringes Risiko, den Prozess zu verlieren.« Was die von den Hohenzollern geforderten Kunstschätze und andere Güter, mit Berufung auf einen Vertrag von 1926, betrifft, rät Schönberger der öffentlichen Hand: »Bei genauer juristischer Betrachtung dürfte schon die Unklarheit darüber, wer Vertragspartner ist, dazu führen, dass keinerlei Ansprüche aus dem Vertrag (mehr) geltend gemacht werden können.«

Und jetzt?

Sollte der Brandenburger Landtag das Anliegen der Volksinitiative ablehnen, dass die Forderungen der Hohenzollern vor Gericht geklärt werden sollen - und damit anders als in den 1920er Jahren diesmal nicht von Richtern, die noch in der Kaiserzeit ins Amt kamen -, plant die Linkspartei ein Volksbegehren, wofür 80 000 Unterschriften benötigt werden. Geheimgesprächen, die einer gerichtlichen Klärung vorgreifen wollen, wird damit der Boden entzogen. Frei nach Heinrich von Kleist: »In Staub mit allen Feinden Brandenburgs!« Die Bundestagswahlen im September werden hoffentlich neue Mehrheiten hervorbringen. Die Grünen könnten mindestens Juniorpartner einer CDU-geführten Bundesregierung sein, was Auswirkungen auf die staatliche Kulturpolitik haben wird, gerade was den Konflikt mit den Hohenzollern betrifft. Die Linkspartei hat sich in dieser Frage eindeutig positioniert. Die Linksfraktionen im Bundestag und in den Länderparlamenten von Berlin und Brandenburg fordern, dass die Bundesregierung sich auf keinerlei außergerichtliche Absprachen mit der Erbengemeinschaft der Hohenzollern einlässt und keine Kulturgüter aus öffentlichem Besitz herausgibt. Die Demokratie wird sich hoffentlich nicht mehr lange von einem preußischen Bierbrauer in den Schwitzkasten nehmen lassen.

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