Juden in Frankreich fühlen sich schutzlos
Forderung nach konsequenterer Bestrafung findet Gehör
Frankreich ist wieder einmal in den Verdacht geraten, seine jüdischen Staatsbürger unzureichend vor antisemitischen Angriffen zu schützen - und wieder einmal wird mit einem neuen Gesetz reagiert. Wie Justizminister Eric Dupond-Moretti Anfang der Woche erklärte, wird im Mai im Parlament ein Text eingebracht, durch den noch vor der Sommerpause das Gesetz von 2008 über juristische Unzurechnungsfähigkeit »nachgebessert« wird.
Den Anstoß dazu gab die juristische Aufarbeitung des vor vier Jahren in Paris verübten Mordes an der Jüdin Sarah Halimi, bei der eine bedenkliche Grauzone im Gesetz deutlich wurde. Im April 2017 hatte der 27-jährige Kobili Traore seine 65-jährige Nachbarin mit dem Ruf »Allah Akbar« überfallen, brutal misshandelt und schließlich aus dem Fenster gestürzt. Doch die Untersuchungsrichter stellten ihn nicht vor Gericht, sondern befanden ihn aufgrund von medizinischen Gutachten für nicht straffähig und wiesen ihn in eine psychiatrische Klinik ein. Zum Tatzeitpunkt sei er wegen einer Psychose aufgrund seines starken Cannabis- und Alkoholkonsums unzurechnungsfähig gewesen. Diese Entscheidung wurde in der vergangenen Woche vom Kassationsgerichtshof, der höchsten juristischen Instanz, für rechtens erklärt. Darauf haben viele Franzosen betroffen und empört reagiert. Der Dachverband der jüdischen Organisationen in Frankreich CRIF, der ständig die Regierung wegen ihrer angeblichen Benachteiligung der 400 000 französischen Juden zugunsten der vier Millionen Muslime attackiert, erklärte sogar provokatorisch: »Von nun an kann in Frankreich jeder Jude ungestraft ermordet werden.«
Die Angehörigen des Mordopfers, die das Kassationsgericht angerufen hatten, wollen jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen.
Gegen die Straffreiheit für den Mörder von Sarah Halimi fanden am vergangenen Sonntag in Paris und anderen Großstädten des Landes sowie vor der französischen Botschaft in Tel Aviv Protestdemonstrationen statt.
Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Kassationsgerichtshofes hatte Präsident Emmanuel Macron per Twitter erklärt, es sei »inakzeptabel, dass jemand straffrei bleiben kann, wenn er sich selbst in einen Rauschzustand versetzt hat«. Doch selbst den Richtern des Obersten Gerichtshofs war nicht wohl bei ihrem Spruch gewesen, denn sie bedauerten in der Urteilsbegründung, dass »das Gesetz über die juristische Unzurechnungsfähigkeit keine Differenzierung hinsichtlich der Ursachen vornimmt«. Darum hat Präsident Macron jetzt den Justizminister aufgefordert, das Gesetz nachbessern und präzisieren zu lassen.
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