Gericht weist Klage zu »Agent Orange« ab
Évry. Ein französisches Gericht hat eine Klage gegen mehrere Unternehmen wegen des giftigen Entlaubungsmittels »Agent Orange«, das im Vietnam-Krieg eingesetzt wurde, für unzulässig erklärt. Die Unternehmen, darunter der US-Saatgutkonzerns Monsanto, den mittlerweile der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer übernommen hat, hätten damals im Auftrag der USA gehandelt und könnten sich daher vor dem Gericht auf Immunität berufen, hieß es am Montag in der Entscheidung des Gerichts in Évry. Damit wies das Gericht Schadenersatzansprüche der Klägerin zurück.
Geklagt hatte eine 79-jährige Französin vietnamesischer Herkunft, die sich als Opfer von »Agent Orange« sieht. Während des Vietnam-Krieges versprühten die Amerikaner von 1962 bis 1971 massenhaft chemische Mittel wie das hochgiftige »Agent Orange«. Unter den Folgen leiden Vietnamesen, aber auch US-Soldaten. Das im Entlaubungsmittel enthaltene Dioxin wird für Krebs und andere Gesundheitsschäden verantwortlich gemacht. Die Klägerin führt seit Jahren einen zivilen Rechtsstreit gegen die Unternehmen.dpa/nd
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