Pfingsten könnte die Außengastro öffnen

Rot-Rot-Grün beschloss am Freitag neue Infektionsschutzverordnung

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Für die Gastronomen in Berlin gibt es Hoffnung, dass sie ab der kommenden Woche zumindest ihre Außenbereiche wieder öffnen können. »Gaststätten und Kantinen dürfen im Umfang der genehmigten Außengastronomie wieder für den Publikumsverkehr ab dem 21. Mai öffnen«, heißt es in der am Freitag von Rot-Rot-Grün in einer Sondersitzung des Senats beschlossenen Veränderungsverordnung zu den Pandemie-Eindämmungsmaßnahmen. Demnach gelten die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum im Freien. Und: »Es besteht eine Testpflicht für alle Gäste.«

Der Kreuzberger Barbetreiber Henning Obens will sich nun genau anschauen, unter welchen Bedingungen was stattfinden könne. Für den Wirt der »Bar Sofia« bietet die Öffnungsperspektive zumindest einen »Hoffnungsschimmer«. Grundsätzlich ist Obens aber der Meinung, dass die Bundesregierung und auch der Senat besser und effektiver gehandelt hätten, wenn sie den Lockdown nicht nur für die Gastronomie verordnet hätten, sondern für das produzierende Gewerbe gleich mit. »Gastronomie hat in der Planung der Regierenden nur eine untergeordnete Rolle gespielt«, kritisiert Obens. Kritikwürdig sei auch der Umgang mit den Angestellten der Gastronomie, die nun zum Teil umgeimpft und damit ungeschützt bald arbeiten sollen, in direktem Kontakt zu den Gästen, was gefährlich sei.

Ob die neue Verordnung an sich zum 19. Mai in Kraft treten kann, hängt in erster Linie von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Aktuell sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin weiter. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab am Freitag die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen mit 71,5 an. Am Donnerstag lag der Wert noch bei 83,4. Es ist der vierte Tag in Folge, an dem die Inzidenz unter dem wichtigen Schwellenwert von 100 liegt. Bei fünf Werktagen ohne Unterbrechung unter 100 können Corona-Bestimmungen gelockert werden. Das bedeutet auch, dass die bislang in Berlin wegen der hohen Inzidenz geltenden Regelungen der sogenannten Bundesnotbremse aufgehoben werden können, wenn der positive Trend anhält.

Zu den Maßnahmen zählte unter anderem das strikte Besuchsverbot in Privaträumen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Künftig dürfen sich wieder zu jeder Tages- und Nachtzeit ein Haushalt und eine Person treffen. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen sollen aufgehoben werden. Die neue Vorgabe lautet: Man darf sich ganztags im öffentlichen Raum im Freien allein, mit Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner und den Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten, außerdem mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, oder mit Angehörigen eines weiteren Haushaltes. Dabei soll eine »Personenobergrenze« von fünf eingehalten werden. Das Gleiche gilt für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Für kulturelle Veranstaltungen im Freien gilt sogar die Obergrenze von 250 Personen. Dabei müssen als Schutz- und Hygienemaßnahme entweder Sitzplätze fest zugewiesen werden oder Negativtestungen verlangt werden.

Auf weitere Öffnungsschritte will sich der Senat in der kommenden Woche verständigen.

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